Heliosbrief: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Heliosbrief stellt eine offizielle Berechtigung und Verpflichtung dar, die von [[König|seiner allerdurchlauchtigsten Majestät]] als Stellvertreter für [[Helios]], den Göttervater, verliehen wird.
Ein teilbarer Heliosbrief kann vom sogenannten '''Empfänger des Lichtes''' weitergegeben werden.
Selbstverständlich hat der Heliosbrief nur Wirksamkeit mit einem legitimen Siegel und kann vom Aussteller auch wieder eingezogen bzw. als ungültig erklärt werden.
Ein typischer Heliosbrief sieht folgendermaßen aus:
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== <big>H</big>eliosbrief ==
<big>H</big>elios verleiht in seinem göttlichen Licht durch seine königliche Majestät die hier genannten Rechte und Pflichten. Diejenigen, die hier aufgeführt werden, mögen diese Pflichten ehren und die Rechte heliosgefällig nutzen. Diejenigen aber, die Helios mißfallen, mögen sich unter seinem Zorn beugen und die Rechte und Pflichten verwirken. Itzo sei genannt der Weg, den das Licht Helios’ durch die Welt nehmen mag und wer es bewahren soll.
<big>H</big>ier nun sei genannt der Empfänger des Lichtes:
:''Name des Empfängers''
<big>H</big>ier nun seien genannt die Rechte und Pflichten:
:''Dieser Abschnitt enthält den Text zu den Rechten und Pflichten, z.B. das Lehen, das dem Empfänger gegeben wird.''
:''Außerdem enthält dieser Teil den Namen des Ausstellenden und den Hinweis, ob und wie der Heliosbrief aufgeteilt werden kann.''
<big>H</big>ier nun sei genannt der Weg des Lichtes:
:''Hier folgt der Text, der besagt, wie der Heliosbrief weitergegeben werden kann. Z.B. wird erklärt, ob die Nachkommen des Empfängers den Brief erben oder ob der Besitzer des Heliosbriefes die angegebenen Rechte hat. Im Normalfall wird letzteres nur selten erlaubt, da ein gestohlener oder verkaufter Brief leicht zu Problemen führen kann, wenn er in die falschen Hände gerät.''
<big>E</big>hret und bewahret das Licht Helios’.
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[[Kategorie:Recht]]
[[Kategorie:Recht]]
[[Kategorie:Lehen]]
[[Kategorie:Encyclopedia Heligoniae]]
[[Kategorie:Encyclopedia Heligoniae]]

Aktuelle Version vom 7. Mai 2007, 18:14 Uhr

Der Heliosbrief stellt eine offizielle Berechtigung und Verpflichtung dar, die von seiner allerdurchlauchtigsten Majestät als Stellvertreter für Helios, den Göttervater, verliehen wird. Ein teilbarer Heliosbrief kann vom sogenannten Empfänger des Lichtes weitergegeben werden.

Selbstverständlich hat der Heliosbrief nur Wirksamkeit mit einem legitimen Siegel und kann vom Aussteller auch wieder eingezogen bzw. als ungültig erklärt werden.

Ein typischer Heliosbrief sieht folgendermaßen aus:



Heliosbrief

Helios verleiht in seinem göttlichen Licht durch seine königliche Majestät die hier genannten Rechte und Pflichten. Diejenigen, die hier aufgeführt werden, mögen diese Pflichten ehren und die Rechte heliosgefällig nutzen. Diejenigen aber, die Helios mißfallen, mögen sich unter seinem Zorn beugen und die Rechte und Pflichten verwirken. Itzo sei genannt der Weg, den das Licht Helios’ durch die Welt nehmen mag und wer es bewahren soll.

Hier nun sei genannt der Empfänger des Lichtes:

Name des Empfängers

Hier nun seien genannt die Rechte und Pflichten:

Dieser Abschnitt enthält den Text zu den Rechten und Pflichten, z.B. das Lehen, das dem Empfänger gegeben wird.
Außerdem enthält dieser Teil den Namen des Ausstellenden und den Hinweis, ob und wie der Heliosbrief aufgeteilt werden kann.

Hier nun sei genannt der Weg des Lichtes:

Hier folgt der Text, der besagt, wie der Heliosbrief weitergegeben werden kann. Z.B. wird erklärt, ob die Nachkommen des Empfängers den Brief erben oder ob der Besitzer des Heliosbriefes die angegebenen Rechte hat. Im Normalfall wird letzteres nur selten erlaubt, da ein gestohlener oder verkaufter Brief leicht zu Problemen führen kann, wenn er in die falschen Hände gerät.

Ehret und bewahret das Licht Helios’.