Marktordnung: Unterschied zwischen den Versionen
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(Die Seite wurde neu angelegt: „# Es ist verboten, während der Marktzeit Streit anzufangen! Wer gegen diese Regel verstößt, wird mit 5 Stockhieben bestraft und mit Schimpf und Schande des Marktes verwiesen. # Ebenso gilt: wer klaut, wird verhaut! Die Anzahl der Stockhiebe werden vom Bestohlenen festgelegt, dürfen jedoch 10 nicht überschreiten. # Das Tragen von Schwertern, Dolchen und anderen Waffen ist innerhalb des Marktes strengstens untersagt. Bei Verstoß wird eine Strafe…“) |
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# Es ist verboten, während der Marktzeit Streit anzufangen! Wer gegen diese Regel verstößt, wird mit 5 Stockhieben bestraft und mit Schimpf und Schande des Marktes verwiesen. | # Es ist verboten, während der Marktzeit Streit anzufangen! Wer gegen diese Regel verstößt, wird mit 5 Stockhieben bestraft und mit Schimpf und Schande des Marktes verwiesen. | ||
# Ebenso gilt: wer klaut, wird verhaut! Die Anzahl der Stockhiebe werden vom Bestohlenen festgelegt, dürfen jedoch 10 nicht überschreiten. | # Ebenso gilt: wer klaut, wird verhaut! Die Anzahl der Stockhiebe werden vom Bestohlenen festgelegt, dürfen jedoch 10 nicht überschreiten. | ||
# Das Tragen von Schwertern, Dolchen und anderen Waffen ist innerhalb des Marktes strengstens untersagt. Bei Verstoß wird eine Strafe von 6 Kreuzer erhoben und im Wiederholungsfall droht die Verbannung. Ausgenommen sind die ausdrücklich vom Marktaufseher bestellten Gehilfen. | # Das Tragen von Schwertern, Dolchen und anderen Waffen ist innerhalb des Marktes strengstens untersagt. Bei Verstoß wird eine Strafe von 6 Kreuzer erhoben und im Wiederholungsfall droht die Verbannung. Ausgenommen sind die ausdrücklich vom Marktaufseher bestellten Gehilfen. | ||
# Alle Händler müssen ihre Gewichte und Maße regelmäßig vom Marktaufseher überprüfen lassen. Wer falsche Maße verwendet, wird mit 5 Kreuzern bestraft. Die ordentlichen Gewichte und Maße befinden sich beim Marktaufseher. | # Alle Händler müssen ihre Gewichte und Maße regelmäßig vom Marktaufseher überprüfen lassen. Wer falsche Maße verwendet, wird mit 5 Kreuzern bestraft. Die ordentlichen Gewichte und Maße befinden sich beim Marktaufseher. | ||
# Der Handel darf nur auf dem offiziellen Markt stattfinden. Verkäufe außerhalb des Marktes sind verboten und werden mit 3 Kreuzern und 5 Stockhieben bestraft. | # Der Handel darf nur auf dem offiziellen Markt stattfinden. Verkäufe außerhalb des Marktes sind verboten und werden mit 3 Kreuzern und 5 Stockhieben bestraft. | ||
# Es ist verboten, Wucher zu treiben. Einzig der Wechselstube ist es gestattet nach eigenem Ermessen Zins aus der Geldleihe zu ziehen. Wer dabei ertappt wird, muss 1 Groschen Strafe zahlen und wird mit Schimpf und Schande des Marktes verwiesen. | # Es ist verboten, Wucher zu treiben. Einzig der Wechselstube ist es gestattet nach eigenem Ermessen Zins aus der Geldleihe zu ziehen. Wer dabei ertappt wird, muss 1 Groschen Strafe zahlen und wird mit Schimpf und Schande des Marktes verwiesen. | ||
# Alle Lebensmittelhändler müssen sicherstellen, dass ihre Waren sauber und frisch sind. Verdorbene Waren dürfen nicht verkauft werden. Bei Verstoß wird eine Strafe von 2 Kreuzern erhoben und die verdorbenen Lebensmittel müssen vom Händler selbst vor den Augen aller am Schandplatz verzehrt werden. | # Alle Lebensmittelhändler müssen sicherstellen, dass ihre Waren sauber und frisch sind. Verdorbene Waren dürfen nicht verkauft werden. Bei Verstoß wird eine Strafe von 2 Kreuzern erhoben und die verdorbenen Lebensmittel müssen vom Händler selbst vor den Augen aller am Schandplatz verzehrt werden. | ||
# Es werden keine Marktgebühren erhoben. Jeder Händler muss stattdessen einen Preis für die Tombola stiften. | # Es werden keine Marktgebühren erhoben. Jeder Händler muss stattdessen einen Preis für die Tombola stiften. | ||
# Zur Aburteilung wird der oder die Schuldige am Schandplatz öffentlich vorgeführt. Stockhiebe dürfen nur vom Marktaufseher oder seinen bestellten Gehilfen ausgeteilt werden. Das Bewerfen mit Gegenständen ist jedoch jedem der Zuschauenden gestattet. | # Zur Aburteilung wird der oder die Schuldige am Schandplatz öffentlich vorgeführt. Stockhiebe dürfen nur vom Marktaufseher oder seinen bestellten Gehilfen ausgeteilt werden. Das Bewerfen mit Gegenständen ist jedoch jedem der Zuschauenden gestattet. | ||
'''Darianische Sonderregel:''' Wer der Strafe entgehen will, hat eine gute Geschichte vorzutragen, bei der die Zuschauer entscheiden, ob er seiner Strafe entgehen kann. | '''Darianische Sonderregel:''' Wer der Strafe entgehen will, hat eine gute Geschichte vorzutragen, bei der die Zuschauer entscheiden, ob er seiner Strafe entgehen kann. | ||
[[Kategorie:Encyclopedia Heligoniae]] [[Kategorie:Feste und Märkte]] [[Kategorie:Recht]] | [[Kategorie:Encyclopedia Heligoniae]] [[Kategorie:Feste und Märkte]] [[Kategorie:Recht]] |
Version vom 26. September 2024, 21:08 Uhr
- Es ist verboten, während der Marktzeit Streit anzufangen! Wer gegen diese Regel verstößt, wird mit 5 Stockhieben bestraft und mit Schimpf und Schande des Marktes verwiesen.
- Ebenso gilt: wer klaut, wird verhaut! Die Anzahl der Stockhiebe werden vom Bestohlenen festgelegt, dürfen jedoch 10 nicht überschreiten.
- Das Tragen von Schwertern, Dolchen und anderen Waffen ist innerhalb des Marktes strengstens untersagt. Bei Verstoß wird eine Strafe von 6 Kreuzer erhoben und im Wiederholungsfall droht die Verbannung. Ausgenommen sind die ausdrücklich vom Marktaufseher bestellten Gehilfen.
- Alle Händler müssen ihre Gewichte und Maße regelmäßig vom Marktaufseher überprüfen lassen. Wer falsche Maße verwendet, wird mit 5 Kreuzern bestraft. Die ordentlichen Gewichte und Maße befinden sich beim Marktaufseher.
- Der Handel darf nur auf dem offiziellen Markt stattfinden. Verkäufe außerhalb des Marktes sind verboten und werden mit 3 Kreuzern und 5 Stockhieben bestraft.
- Es ist verboten, Wucher zu treiben. Einzig der Wechselstube ist es gestattet nach eigenem Ermessen Zins aus der Geldleihe zu ziehen. Wer dabei ertappt wird, muss 1 Groschen Strafe zahlen und wird mit Schimpf und Schande des Marktes verwiesen.
- Alle Lebensmittelhändler müssen sicherstellen, dass ihre Waren sauber und frisch sind. Verdorbene Waren dürfen nicht verkauft werden. Bei Verstoß wird eine Strafe von 2 Kreuzern erhoben und die verdorbenen Lebensmittel müssen vom Händler selbst vor den Augen aller am Schandplatz verzehrt werden.
- Es werden keine Marktgebühren erhoben. Jeder Händler muss stattdessen einen Preis für die Tombola stiften.
- Zur Aburteilung wird der oder die Schuldige am Schandplatz öffentlich vorgeführt. Stockhiebe dürfen nur vom Marktaufseher oder seinen bestellten Gehilfen ausgeteilt werden. Das Bewerfen mit Gegenständen ist jedoch jedem der Zuschauenden gestattet.
Darianische Sonderregel: Wer der Strafe entgehen will, hat eine gute Geschichte vorzutragen, bei der die Zuschauer entscheiden, ob er seiner Strafe entgehen kann.