Das Wirtshandwerk: Unterschied zwischen den Versionen
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<br> Nicht immer werden Tavernen ausgebildeten Wirten oder Wirtinnen betrieben. Der Wirt bzw. die Wirtin handelt dann ausschließlich als Zapfwirt ohne weitere Rechte und erhält auch nur den entsprechenden Heliosbrief. Überschreiten die Wirtsleute ihre Kompetenzen, dann wird ihnen der Prozess gemacht und die Taverne kann geschlossen werden. | |||
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Version vom 26. November 2024, 18:41 Uhr
Handwerk und Zünfte
Wirt zu sein ist - im Gegensatz zu den Zuständen anderenorts - in Heligonia ein ehrbares, in Zünften verfasstes Handwerk. Die meisten Landesherren machen den Wirtsgesellenheliosbrief zur Voraussetzung für die Eröffnung oder Übernahme einer Taverne. Einen Meisterheliosbrief, der anders als in anderen Handwerkszünften ausschließlich ehrenhalber für besondere Verdienste am Wirtsstand verliehen wird, haben dagegen nur die wenigsten Wirte. Bekannte Meisterwirte sind:
- Eckhart Bleiberg "Zum Hopfenkontor" in Nordwacht
- Pecunia AyBytan "Zum geprellten Zecher" bei Ravani
- Luminosus "Herberge zur Glitzernden Unke“ in Celvar
- Oswald Osiander aus Betis
- Mortimer MadUaine, genannt Meister Mort, "Gwons letzter Halt"
Die Wirtszunft erlaubt im Gegensatz zu den meisten anderen Handwerksständen die Zugehörigkeit zu anderen Berufsständen. Nicht wenige Wirte betreiben ihre Gaststätte im Nebenerwerb und sind Winzer, Bäcker, Metzger, Fischer, Händler oder sogar ogedische Geweihte oder ceridische Geistliche.
Ausbildung
Wer sich einen Wirtsgesellenheliosbrief verdienen möchte, muss für mindestens drei Jahre und in mindestens sieben Tavernen als Jungwirt gearbeitet haben und dies mit einer von den Wirten geführten Zeugnisrolle nachweisen. Das Schreiben, Lesen und Rechnen sowie Grundkenntnisse der Koch- und Braukunst müssen erlernt werden, sodann muss binnen eines Jahres rechtmäßig eine Taverne übernommen werden, um den Brief auf Dauer erhalten zu können. Da vor allem die Bedingung der eigenen Taverne nicht immer leicht zu erfüllen ist, bleiben viele Jungwirte für längere Zeit bei ihrem letzten Lehrwirt.
Der Tafernheliosbrief
Heligonisches Recht und Gesetz sehen vor, dass alle Rechtsträger durch Heliosbriefe legitimiert sein müssen. Normalerweise sind dies heligonische Untertanen, doch es gibt Ausnahmen. Rechtmäßig betriebene Tavernen, Schänken, Gasthäuser oder Herbergen jedweder Art sind an einen eigenen Heliosbrief gebunden, der vom Landesherren ausgestellt wird und unabhängig von der Person des Wirts besteht. Somit ist die Taverne selbst Trägerin von Rechten, wovon nur die drei wichtigsten genannt sein sollen:
- Schankrecht
- Herbergsrecht
- Brau- und Brennrecht
Der Heliosbrief für Zapfwirte und Zapfwirtinnen
Nicht immer werden Tavernen ausgebildeten Wirten oder Wirtinnen betrieben. Der Wirt bzw. die Wirtin handelt dann ausschließlich als Zapfwirt ohne weitere Rechte und erhält auch nur den entsprechenden Heliosbrief. Überschreiten die Wirtsleute ihre Kompetenzen, dann wird ihnen der Prozess gemacht und die Taverne kann geschlossen werden.
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