Das Wirtshandwerk: Unterschied zwischen den Versionen

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Wer sich einen Wirtsgesellenheliosbrief verdienen möchte, muss für mindestens drei Jahre und in mindestens sieben Tavernen als Jungwirt gearbeitet haben und dies mit einer von den Wirten geführten Zeugnisrolle nachweisen. Das Schreiben, Lesen und Rechnen sowie Grundkenntnisse der Koch- und Braukunst müssen erlernt werden, sodann muss binnen eines Jahres rechtmäßig eine Taverne übernommen werden, um den Brief auf Dauer erhalten zu können. Da vor allem die Bedingung der eigenen Taverne nicht immer leicht zu erfüllen ist, bleiben viele Jungwirte für längere Zeit bei ihrem letzten Lehrwirt.  
Wer sich einen Wirtsgesellenheliosbrief verdienen möchte, muss für mindestens drei Jahre und in mindestens sieben Tavernen als Jungwirt gearbeitet haben und dies mit einer von den Wirten geführten Zeugnisrolle nachweisen. Das Schreiben, Lesen und Rechnen sowie Grundkenntnisse der Koch- und Braukunst müssen erlernt werden, sodann muss binnen eines Jahres rechtmäßig eine Taverne übernommen werden, um den Brief auf Dauer erhalten zu können. Da vor allem die Bedingung der eigenen Taverne nicht immer leicht zu erfüllen ist, bleiben viele Jungwirte für längere Zeit bei ihrem letzten Lehrwirt.  
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=== Der Tafernheliosbrief  ===
=== Der Tafernheliosbrief  ===


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*Brau- und Brennrecht
*Brau- und Brennrecht


=== Der Heliosbrief für Zapfwirte und Zapfwirtinnen  ===
=== Tavernen, die von Zapfwirten und Zapfwirtinnen betrieben werden   ===


Nicht immer werden Tavernen ausgebildeten Wirten oder Wirtinnen betrieben. Der Wirt bzw. die Wirtin handelt dann ausschließlich als Zapfwirt ohne weitere Rechte und erhalten auch nur den entsprechenden Heliosbrief. Überschreiten die Wirtsleute ihre Kompetenzen, dann wird ihnen der Prozess gemacht und die Taverne kann geschlossen werden.  
Nicht immer werden Tavernen ausgebildeten Wirten oder Wirtinnen betrieben. Der Wirt bzw. die Wirtin handelt dann ausschließlich als Zapfwirt ohne weitere Rechte und erhalten auch nur den entsprechenden Heliosbrief. Überschreiten die Wirtsleute ihre Kompetenzen, dann wird ihnen der Prozess gemacht und die Taverne kann geschlossen werden.  
=== Besenwirtschaften und Heckentavernen ===
Dies sind saisonal geöffnete Tavernen, in denen der Winzer oder die Imkerin die selbst erzeugten Getränkte ausschenken dürfen. Dabei handelt es sich zumeist um Wein, Traubensaft, Meth und honighaltige Getränke. Die Schänke muss sich in unmittelbarer Nähe des Weinbergs oder der Imkerei befinden. Der Zeitraum des Ausschanks darf sich maximal auf vier Monde erstrecken. Der Schankraum darf nur eine begrenzte Anzahl an Sitzplätzen umfassen, diese werden im Heliosbrief festgelegt. Die Küche darf nur kalte und einfache Speisen anbieten.
Die Taverne ist deutlich mit einem Reisigbesen oder einem Bienenstock zu kennzeichnen.


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Version vom 26. November 2024, 19:06 Uhr


Handwerk und Zünfte

Wirt zu sein ist - im Gegensatz zu den Zuständen anderenorts - in Heligonia ein ehrbares, in Zünften verfasstes Handwerk. Die meisten Landesherren machen den Wirtsgesellenheliosbrief zur Voraussetzung für die Eröffnung oder Übernahme einer Taverne. Einen Meisterheliosbrief, der anders als in anderen Handwerkszünften ausschließlich ehrenhalber für besondere Verdienste am Wirtsstand verliehen wird, haben dagegen nur die wenigsten Wirte. Bekannte Meisterwirte sind:

  • Eckhart Bleiberg "Zum Hopfenkontor" in Nordwacht
  • Pecunia AyBytan "Zum geprellten Zecher" bei Ravani
  • Luminosus "Herberge zur Glitzernden Unke“ in Celvar
  • Oswald Osiander aus Betis
  • Mortimer MadUaine, genannt Meister Mort, "Gwons letzter Halt"


Die Wirtszunft erlaubt im Gegensatz zu den meisten anderen Handwerksständen die Zugehörigkeit zu anderen Berufsständen. Nicht wenige Wirte betreiben ihre Gaststätte im Nebenerwerb und sind Winzer, Bäcker, Metzger, Fischer, Händler oder sogar ogedische Geweihte oder ceridische Geistliche.

Ausbildung

Wer sich einen Wirtsgesellenheliosbrief verdienen möchte, muss für mindestens drei Jahre und in mindestens sieben Tavernen als Jungwirt gearbeitet haben und dies mit einer von den Wirten geführten Zeugnisrolle nachweisen. Das Schreiben, Lesen und Rechnen sowie Grundkenntnisse der Koch- und Braukunst müssen erlernt werden, sodann muss binnen eines Jahres rechtmäßig eine Taverne übernommen werden, um den Brief auf Dauer erhalten zu können. Da vor allem die Bedingung der eigenen Taverne nicht immer leicht zu erfüllen ist, bleiben viele Jungwirte für längere Zeit bei ihrem letzten Lehrwirt.

Der Tafernheliosbrief

Heligonisches Recht und Gesetz sehen vor, dass alle Rechtsträger durch Heliosbriefe legitimiert sein müssen. Normalerweise sind dies heligonische Untertanen, doch es gibt Ausnahmen. Rechtmäßig betriebene Tavernen, Schänken, Gasthäuser oder Herbergen jedweder Art sind an einen eigenen Heliosbrief gebunden, der vom Landesherren ausgestellt wird und unabhängig von der Person des Wirts besteht. Somit ist die Taverne selbst Trägerin von Rechten, wovon nur die drei wichtigsten genannt sein sollen:

  • Schankrecht
  • Herbergsrecht
  • Brau- und Brennrecht

Tavernen, die von Zapfwirten und Zapfwirtinnen betrieben werden

Nicht immer werden Tavernen ausgebildeten Wirten oder Wirtinnen betrieben. Der Wirt bzw. die Wirtin handelt dann ausschließlich als Zapfwirt ohne weitere Rechte und erhalten auch nur den entsprechenden Heliosbrief. Überschreiten die Wirtsleute ihre Kompetenzen, dann wird ihnen der Prozess gemacht und die Taverne kann geschlossen werden.

Besenwirtschaften und Heckentavernen

Dies sind saisonal geöffnete Tavernen, in denen der Winzer oder die Imkerin die selbst erzeugten Getränkte ausschenken dürfen. Dabei handelt es sich zumeist um Wein, Traubensaft, Meth und honighaltige Getränke. Die Schänke muss sich in unmittelbarer Nähe des Weinbergs oder der Imkerei befinden. Der Zeitraum des Ausschanks darf sich maximal auf vier Monde erstrecken. Der Schankraum darf nur eine begrenzte Anzahl an Sitzplätzen umfassen, diese werden im Heliosbrief festgelegt. Die Küche darf nur kalte und einfache Speisen anbieten.

Die Taverne ist deutlich mit einem Reisigbesen oder einem Bienenstock zu kennzeichnen.


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