Freie Reichsstadt Betis: Unterschied zwischen den Versionen
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Als freie Reichsstadt besitzt Betis eine Regierungsform, die von den restlichen Regionen Heligonias doch sehr unterschiedlich ist. Die Bürger dürfen, natürlich unter gewissen Einschränkungen, ihre Herrscher selbst wählen. So regieren über Betis der Doge und verschiedene Ämter und Magistrate, welche wiederum durch zwei Räte, den Hohen und den Großen, unterstützt werden. | Als freie Reichsstadt besitzt Betis eine Regierungsform, die von den restlichen Regionen Heligonias doch sehr unterschiedlich ist. Die Bürger dürfen, natürlich unter gewissen Einschränkungen, ihre Herrscher selbst wählen. So regieren über Betis der Doge und verschiedene Ämter und Magistrate, welche wiederum durch zwei Räte, den Hohen und den Großen, unterstützt werden. | ||
Das Bürgerrecht | ==== Das Bürgerrecht ==== | ||
Das Betis verliehene Stadtrecht hat eine unmittelbare Konsequenz für die Bewohner der Stadt: Sie sind alle als Bürger rechtlich gleichgestellt. Das Bürgerrecht der freien Reichsstadt Betis kann auf drei verschiedene Weisen erworben werden: Als Geburtsrecht, durch Heirat und durch Antrag. Jedes Kind von Betiser Bürgern erhält von Geburt an das Bürgerrecht der Stadt. Außerdem wird durch die Heirat eines Bürgers das Bürgerrecht auch auf den Ehepartner übertragen. Dies wird gegebenenfalls auch nach dem Ende des Ehebundes (beispielsweise im Falle einer einjährigen Poëna-Ehe) beibehalten. Schließlich kann das Bürgerrecht auch jedem anderen Menschen verliehen werden, der es beim Magistrat für rechtliche Angelegenheiten beantragt. In diesem Falle wird jedoch eine Prüfung des Antragstellers vorgenommen, bei der verschiedene Kriterien zu beachten sind: Vermögen, Familienstand, Empfehlungsschreiben, Beruf, bisherige Verweildauer in der Stadt (ohne das Bürgerrecht zu besitzen) sowie der Ruf des Antragstellers (wobei insbesondere Verstöße gegen die heligonische Halsgerichtsordnung hier negativen Einfluss nehmen). Die Verleihung des Bürgerrechts an Auswärtige ist jedoch mitunter eine brisante politische Angelegenheit - schließlich werden hierbei bisherige Bewohner anderer Landesteile zu Bürgern der Stadt gemacht, was nicht jeder Adlige bereitwillig zulässt. Dementsprechend vorsichtig, teilweise aber auch politisch motiviert, werden derlei Antragsverfahren durchgeführt. In Ausnahmefällen kann zudem auch der Doge ohne weitere rechtliche Prozesse das Bürgerrecht verleihen. Diese Möglichkeit wird fast ausschließlich im Sinne von Ehrungen bestimmter Personen in Anspruch genommen und hat vor allem (aber nicht nur) symbolische Bedeutung. | Das Betis verliehene Stadtrecht hat eine unmittelbare Konsequenz für die Bewohner der Stadt: Sie sind alle als Bürger rechtlich gleichgestellt. Das Bürgerrecht der freien Reichsstadt Betis kann auf drei verschiedene Weisen erworben werden: Als Geburtsrecht, durch Heirat und durch Antrag. Jedes Kind von Betiser Bürgern erhält von Geburt an das Bürgerrecht der Stadt. Außerdem wird durch die Heirat eines Bürgers das Bürgerrecht auch auf den Ehepartner übertragen. Dies wird gegebenenfalls auch nach dem Ende des Ehebundes (beispielsweise im Falle einer einjährigen Poëna-Ehe) beibehalten. Schließlich kann das Bürgerrecht auch jedem anderen Menschen verliehen werden, der es beim Magistrat für rechtliche Angelegenheiten beantragt. In diesem Falle wird jedoch eine Prüfung des Antragstellers vorgenommen, bei der verschiedene Kriterien zu beachten sind: Vermögen, Familienstand, Empfehlungsschreiben, Beruf, bisherige Verweildauer in der Stadt (ohne das Bürgerrecht zu besitzen) sowie der Ruf des Antragstellers (wobei insbesondere Verstöße gegen die heligonische Halsgerichtsordnung hier negativen Einfluss nehmen). Die Verleihung des Bürgerrechts an Auswärtige ist jedoch mitunter eine brisante politische Angelegenheit - schließlich werden hierbei bisherige Bewohner anderer Landesteile zu Bürgern der Stadt gemacht, was nicht jeder Adlige bereitwillig zulässt. Dementsprechend vorsichtig, teilweise aber auch politisch motiviert, werden derlei Antragsverfahren durchgeführt. In Ausnahmefällen kann zudem auch der Doge ohne weitere rechtliche Prozesse das Bürgerrecht verleihen. Diese Möglichkeit wird fast ausschließlich im Sinne von Ehrungen bestimmter Personen in Anspruch genommen und hat vor allem (aber nicht nur) symbolische Bedeutung. | ||
Das Bürgerrecht bringt sowohl Privilegien als auch Verpflichtungen mit sich. So verpflichtet sich jeder Bürger beim Bürgereid, nicht nur die heligonische Halsgerichtsordnung, sondern auch das Stadtrecht einzuhalten. Außerdem erhält jeder Bürger der Stadt das aktive Wahlrecht für die Stadtratswahlen. Das passive Wahlrecht, also die Möglichkeit, in den Stadtrat gewählt zu werden, wird jedoch nicht direkt mit dem Bürgerrecht erworben. Dazu muss ein Bürger der Stadt zudem Mitglied der Liliengilde sein, oder aber von einem Mitglied der Gilde für einen Sitz im Stadtrat nominiert werden. | Das Bürgerrecht bringt sowohl Privilegien als auch Verpflichtungen mit sich. So verpflichtet sich jeder Bürger beim Bürgereid, nicht nur die heligonische Halsgerichtsordnung, sondern auch das Stadtrecht einzuhalten. Außerdem erhält jeder Bürger der Stadt das aktive Wahlrecht für die Stadtratswahlen. Das passive Wahlrecht, also die Möglichkeit, in den Stadtrat gewählt zu werden, wird jedoch nicht direkt mit dem Bürgerrecht erworben. Dazu muss ein Bürger der Stadt zudem Mitglied der Liliengilde sein, oder aber von einem Mitglied der Gilde für einen Sitz im Stadtrat nominiert werden. | ||
Nicht alle Einwohner der Stadt besitzen jedoch das Bürgerrecht. So leben viele Personen in Betis, die das Bürgerrecht noch nicht erworben haben und es möglicherweise auch niemals werden - entweder weil es ihnen nicht erteilt wird, oder weil sie es nicht wollen. Diese Menschen haben nicht nur weder aktives noch passives Wahlrecht, sondern stehen auch zahlreichen Hindernissen in rechtlichen Angelegenheiten (beispielsweise im Umgang mit Ämtern und der Stadtwache) gegenüber. Einwohner ohne Bürgerrecht können vom Magistrat für rechtliche Angelegenheiten jederzeit ohne besondere Angabe der Gründe der Stadt verwiesen werden. Dies gilt im Grunde auch für Gäste der Stadt, wenn auch hier diese Regelung selten zum Einsatz kommt. Wie bei so vielen anderen Dingen in Betis gilt aber wie immer trotz aller rechtlicher Bestimmungen: Wer Geld in die Stadt bringt wird gut behandelt. | Nicht alle Einwohner der Stadt besitzen jedoch das Bürgerrecht. So leben viele Personen in Betis, die das Bürgerrecht noch nicht erworben haben und es möglicherweise auch niemals werden - entweder weil es ihnen nicht erteilt wird, oder weil sie es nicht wollen. Diese Menschen haben nicht nur weder aktives noch passives Wahlrecht, sondern stehen auch zahlreichen Hindernissen in rechtlichen Angelegenheiten (beispielsweise im Umgang mit Ämtern und der Stadtwache) gegenüber. Einwohner ohne Bürgerrecht können vom Magistrat für rechtliche Angelegenheiten jederzeit ohne besondere Angabe der Gründe der Stadt verwiesen werden. Dies gilt im Grunde auch für Gäste der Stadt, wenn auch hier diese Regelung selten zum Einsatz kommt. Wie bei so vielen anderen Dingen in Betis gilt aber wie immer trotz aller rechtlicher Bestimmungen: Wer Geld in die Stadt bringt wird gut behandelt. | ||
Die Liliengilde | ==== Die Liliengilde ==== | ||
Die Grundlage des Betiser Regierungssystems stellt die Liliengilde dar. So müssen, auch wenn in der freien Reichsstadt Bürgerliche herrschen, selbstverständlich Kriterien gesetzt werden für diejenigen, welche diese verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen. Bürger der Stadt müssen, um in den Großen Rat gewählt zu werden, zuerst einmal Mitglieder der Liliengilde sein. Der Besitz des Bürgerrechtes der freien Reichsstadt Betis, ein gewisses Grundvermögen und die Befolgung der Regeln der heligonischen Halsgerichtsordnung, gelten als selbstverständliche Aufnahmekriterien. Mit dieser Regelung ist die Intention verbunden, der Politik der Stadt, trotz dieser neuartigen Regierungsart, eine stabile Grundlage zu geben. So ist es auch nicht verwunderlich, dass als Mitglieder der Gilde keine Einzelpersonen zugelassen sind, sondern nur Familien - die sogenannten Patrizierfamilien. Einzelpersonen wären ein zu unsicherer Faktor für eine solch verantwortungsvolle Aufgabe. Es ist trotz allem aber möglich, einen Sitz im Großen Rat zu bekommen ohne Mitglied in einer der Patrizierfamilien zu sein. Jedoch muss für diesen Fall eine Familie, welche Mitglied in der Liliengilde ist, einen der ihr zugesprochenen Sitze einer solchen Person zuteilen. | Die Grundlage des Betiser Regierungssystems stellt die Liliengilde dar. So müssen, auch wenn in der freien Reichsstadt Bürgerliche herrschen, selbstverständlich Kriterien gesetzt werden für diejenigen, welche diese verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen. Bürger der Stadt müssen, um in den Großen Rat gewählt zu werden, zuerst einmal Mitglieder der Liliengilde sein. Der Besitz des Bürgerrechtes der freien Reichsstadt Betis, ein gewisses Grundvermögen und die Befolgung der Regeln der heligonischen Halsgerichtsordnung, gelten als selbstverständliche Aufnahmekriterien. Mit dieser Regelung ist die Intention verbunden, der Politik der Stadt, trotz dieser neuartigen Regierungsart, eine stabile Grundlage zu geben. So ist es auch nicht verwunderlich, dass als Mitglieder der Gilde keine Einzelpersonen zugelassen sind, sondern nur Familien - die sogenannten Patrizierfamilien. Einzelpersonen wären ein zu unsicherer Faktor für eine solch verantwortungsvolle Aufgabe. Es ist trotz allem aber möglich, einen Sitz im Großen Rat zu bekommen ohne Mitglied in einer der Patrizierfamilien zu sein. Jedoch muss für diesen Fall eine Familie, welche Mitglied in der Liliengilde ist, einen der ihr zugesprochenen Sitze einer solchen Person zuteilen. | ||
So besteht die Liliengilde heute aus den wohlhabendsten und einflussreichsten Familien der Stadt. Die Liliengilde hat zur Zeit vierzehn Mitglieder: die Familie Amer | So besteht die Liliengilde heute aus den wohlhabendsten und einflussreichsten Familien der Stadt. Die Liliengilde hat zur Zeit vierzehn Mitglieder: | ||
die Familie Mahonn | * die Familie Amer | ||
die Familie Corvese | * die Familie Mahonn | ||
die Familie Petterson | * die Familie Corvese | ||
die Familie Stäubesand | * die Familie Petterson | ||
die Familie Montbars | * die Familie Stäubesand | ||
die Familie Quintanilla | * die Familie Montbars | ||
die Familie Vermeer | * die Familie Quintanilla | ||
die Familie Esteban | * die Familie Vermeer | ||
die Familie Seferin | * die Familie Esteban | ||
die Familie Remberdt | * die Familie Seferin | ||
die Familie Raphlecia | * die Familie Remberdt | ||
die Familie Fiedrischinger | * die Familie Raphlecia | ||
die Familie Pasdrigosa | * die Familie Fiedrischinger | ||
* die Familie Pasdrigosa | |||
Der Stadtrat | ==== Der Stadtrat ==== | ||
"Der Stadtrat ist das Herz von Betis. Er markiert den Unterschied zu den anderen großen Städten des Landes. Denn welche Stadt kann schon von sich behaupten, sie regiere sich selbst und in eigener Verantwortung?" | "Der Stadtrat ist das Herz von Betis. Er markiert den Unterschied zu den anderen großen Städten des Landes. Denn welche Stadt kann schon von sich behaupten, sie regiere sich selbst und in eigener Verantwortung?" | ||
Der Stadtrat von Betis ist in zwei Räte gegliedert, den Großen Rat und den Hohen Rat. | Der Stadtrat von Betis ist in zwei Räte gegliedert, den Großen Rat und den Hohen Rat. | ||
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Das Oberhaupt der Stadt trägt den Titel "Doge von Betis". Dies ist die Person aus dem Großen Rat, welche bei den Wahlen des Hohen Rates die höchste Anzahl der Stimmen auf sich vereinigen konnte. | Das Oberhaupt der Stadt trägt den Titel "Doge von Betis". Dies ist die Person aus dem Großen Rat, welche bei den Wahlen des Hohen Rates die höchste Anzahl der Stimmen auf sich vereinigen konnte. | ||
Wahlberechtigt sind alle schuldenfreien Bürgerinnen und Bürger der Stadt, welche nicht gegen die göttliche heligonische Halsgerichtsordnung in einem schweren Fall verstoßen haben. Ob der Verstoß schwer war oder nicht, und damit das Recht zu wählen, liegt in der Entscheidung eines nur dafür in der Helios-Akademie zu Betis einberufenen Richters. Als Faustregel gilt allerdings, dass Vergehen, welche mit Geldbußen und reuevoller Zurschaustellung geahndet werden, als minderschwere Verstöße gewertet werden und somit keine Aberkennung des Wahlrechts nach sich ziehen. | Wahlberechtigt sind alle schuldenfreien Bürgerinnen und Bürger der Stadt, welche nicht gegen die göttliche heligonische Halsgerichtsordnung in einem schweren Fall verstoßen haben. Ob der Verstoß schwer war oder nicht, und damit das Recht zu wählen, liegt in der Entscheidung eines nur dafür in der Helios-Akademie zu Betis einberufenen Richters. Als Faustregel gilt allerdings, dass Vergehen, welche mit Geldbußen und reuevoller Zurschaustellung geahndet werden, als minderschwere Verstöße gewertet werden und somit keine Aberkennung des Wahlrechts nach sich ziehen. | ||
Der Große Rat | ==== Der Große Rat ==== | ||
Der Große Rat besteht aus den 40 Vertretern, welche die in den Stadtratswahlen gewählten Familien entsenden. Die Auswahl dieser Personen wird alleine von den Familien getroffen, die einzige Voraussetzung ist das Bürgerrecht. So können also auch Bürger, deren Familie nicht Mitglied in der Lilien-Gilde ist, im Großen Rat eine Stimme erhalten. Der Große Rat tagt zwei Mal wöchentlich, am Mondtag und am Gwontag. Außerdem kann er von den Mitgliedern des Hohen Rates außerordentlich einberufen werden. Der Große Rat stellt die eigentliche Plenarversammlung der Stadt dar und übernimmt vor allem legislative Aufgaben. | Der Große Rat besteht aus den 40 Vertretern, welche die in den Stadtratswahlen gewählten Familien entsenden. Die Auswahl dieser Personen wird alleine von den Familien getroffen, die einzige Voraussetzung ist das Bürgerrecht. So können also auch Bürger, deren Familie nicht Mitglied in der Lilien-Gilde ist, im Großen Rat eine Stimme erhalten. Der Große Rat tagt zwei Mal wöchentlich, am Mondtag und am Gwontag. Außerdem kann er von den Mitgliedern des Hohen Rates außerordentlich einberufen werden. Der Große Rat stellt die eigentliche Plenarversammlung der Stadt dar und übernimmt vor allem legislative Aufgaben. | ||
Der Hohe Rat | ==== Der Hohe Rat ==== | ||
Der Hohe Rat stellt im Gegensatz zum Großen Rat eher die Regierung der Stadt dar. Jedoch kann diese Institution nicht als bloße Exekutive gesehen werden, sie übernimmt auch - zum Teil komplementär, zum Teil in Konkurrenz zum Großen Rat - einen Teil der legislativen Aufgaben. Seine Arbeit wird vor allem durch die Magistrate ergänzt und unterstützt. | Der Hohe Rat stellt im Gegensatz zum Großen Rat eher die Regierung der Stadt dar. Jedoch kann diese Institution nicht als bloße Exekutive gesehen werden, sie übernimmt auch - zum Teil komplementär, zum Teil in Konkurrenz zum Großen Rat - einen Teil der legislativen Aufgaben. Seine Arbeit wird vor allem durch die Magistrate ergänzt und unterstützt. | ||
Der Hohe Rat besteht aus neun von den Mitgliedern des Großen Rates gewählten Vertretern. Zusätzlich verfügt traditionell der Baron von Welzen über einen Platz als Ehrenmitglied. Der von den Mitgliedern des Großen Rates mit den meisten Stimmen bedachte Vertreter im Hohen Rat wird zeitgleich zum Dogen der Stadt und damit zu ihrem eigentlichen Herrscher ernannt. | Der Hohe Rat besteht aus neun von den Mitgliedern des Großen Rates gewählten Vertretern. Zusätzlich verfügt traditionell der Baron von Welzen über einen Platz als Ehrenmitglied. Der von den Mitgliedern des Großen Rates mit den meisten Stimmen bedachte Vertreter im Hohen Rat wird zeitgleich zum Dogen der Stadt und damit zu ihrem eigentlichen Herrscher ernannt. | ||
Der Doge | ==== Der Doge ==== | ||
Das regierende Oberhaupt von Betis wird Doge genannt. Hier laufen die Fäden der Macht zusammen. Er bestimmt den grundsätzlichen Kurs der Stadtpolitik und verfügt (neben einer meist auf eine robuste Mehrheit im Großen Rat basierenden Sonderstellung) über zahlreiche Rechte und institutionelle Möglichkeiten zur Führung der Stadt. | Das regierende Oberhaupt von Betis wird Doge genannt. Hier laufen die Fäden der Macht zusammen. Er bestimmt den grundsätzlichen Kurs der Stadtpolitik und verfügt (neben einer meist auf eine robuste Mehrheit im Großen Rat basierenden Sonderstellung) über zahlreiche Rechte und institutionelle Möglichkeiten zur Führung der Stadt. | ||
Die Magistrate | ==== Die Magistrate ==== | ||
Der Magistrat stellt die zentrale Administrationseinheit von Betis dar. Es gibt für jeden zu regelnden Bereich der Stadtpolitik einen Magistrat, d.h. eine verantwortliche Person samt entsprechender Bürokratie. Die Magistrate werden auf Empfehlung des Hohen Rates von Dogen ernannt. Dabei ist es eine übliche Praxis, dass die Ämter unter den mächtigsten Mitgliedern des Hohen Rates (ohne den Dogen und den Baron von Welzen) aufgeteilt werden und diese die Ämter entweder selbst ausfüllen oder sie an eine Person ihres Vertrauens, also angesehene und verdiente Bürger der Stadt, weiterdelegieren. Die Magistrate werden auf unbestimmte Zeit, jedoch maximal bis zum Ende der derzeitigen Legislaturperiode, ernannt. Entlassen werden sie durch den Dogen, welcher dies aus eigenem Ermessen oder auf Anfrage des Hohen Rates tun kann. Sie verwalten ihre Ressorts selbständig entlang den ihnen aus dem Hohen Rat und vor allem vom Dogen vorgegebenen Richtlinien. | Der Magistrat stellt die zentrale Administrationseinheit von Betis dar. Es gibt für jeden zu regelnden Bereich der Stadtpolitik einen Magistrat, d.h. eine verantwortliche Person samt entsprechender Bürokratie. Die Magistrate werden auf Empfehlung des Hohen Rates von Dogen ernannt. Dabei ist es eine übliche Praxis, dass die Ämter unter den mächtigsten Mitgliedern des Hohen Rates (ohne den Dogen und den Baron von Welzen) aufgeteilt werden und diese die Ämter entweder selbst ausfüllen oder sie an eine Person ihres Vertrauens, also angesehene und verdiente Bürger der Stadt, weiterdelegieren. Die Magistrate werden auf unbestimmte Zeit, jedoch maximal bis zum Ende der derzeitigen Legislaturperiode, ernannt. Entlassen werden sie durch den Dogen, welcher dies aus eigenem Ermessen oder auf Anfrage des Hohen Rates tun kann. Sie verwalten ihre Ressorts selbständig entlang den ihnen aus dem Hohen Rat und vor allem vom Dogen vorgegebenen Richtlinien. | ||
Die wichtigsten Magistrate sind: Finanzen (Stadtkämmerer), Wirtschaft und Handel, rechtliche Angelegenheiten (Oberster Richter), Verteidigung und Sicherheitsangelegenheiten, Kunst, Kultur und Wissenschaften sowie auswärtige Beziehungen (Für gewöhnlich kümmert sich der Doge um Fragen der 'hohen Politik', weshalb sich der Magistrat für auswärtige Beziehungen stärker um das Tagesgeschäft auf einer untergeordneten Ebene (vor allem natürlich mit Welzen, dem Fürstentum Thal, dem direkten Nachbarn Lindfurt und der ostarischen Bürokratie) sorgt. Die Kommunikation mit anderen Landesoberhäuptern bleibt dabei stets dem Dogen vorbehalten.). | Die wichtigsten Magistrate sind: Finanzen (Stadtkämmerer), Wirtschaft und Handel, rechtliche Angelegenheiten (Oberster Richter), Verteidigung und Sicherheitsangelegenheiten, Kunst, Kultur und Wissenschaften sowie auswärtige Beziehungen (Für gewöhnlich kümmert sich der Doge um Fragen der 'hohen Politik', weshalb sich der Magistrat für auswärtige Beziehungen stärker um das Tagesgeschäft auf einer untergeordneten Ebene (vor allem natürlich mit Welzen, dem Fürstentum Thal, dem direkten Nachbarn Lindfurt und der ostarischen Bürokratie) sorgt. Die Kommunikation mit anderen Landesoberhäuptern bleibt dabei stets dem Dogen vorbehalten.). | ||
Aktuelle Politik | === Aktuelle Politik === | ||
Seit den Stadtratswahlen am 30.Tag des 1.Xurl n.A.III 29 ist Vincent Battista Corvese der Doge von Betis. | Seit den Stadtratswahlen am 30.Tag des 1.Xurl n.A.III 29 ist Vincent Battista Corvese der Doge von Betis. | ||
Die momentane Sitzverteilung im Großen Rat stellt sich folgendermaßen dar: | Die momentane Sitzverteilung im Großen Rat stellt sich folgendermaßen dar: | ||
Familie Corvese 8 Sitze | {| class="wikitable" | ||
Familie Amer 5 Sitze | |Familie Corvese||8 Sitze | ||
Familie Esteban 5 Sitze | |- | ||
Familie Seferin 4 Sitze | |Familie Amer||5 Sitze | ||
Familie Raphlecia 4 Sitze | |- | ||
Familie Mahonn 3 Sitze | |Familie Esteban||5 Sitze | ||
Familie Petterson 3 Sitze | |- | ||
Familie Quintanilla 2 Sitze | |Familie Seferin||4 Sitze | ||
Familie Pasdrigosa 2 Sitze | |- | ||
Familie Stäubesand 1 Sitze | |Familie Raphlecia||4 Sitze | ||
Familie Montbars 1 Sitze | |- | ||
Familie Remberdt 1 Sitze | |Familie Mahonn||3 Sitze | ||
Familie Fiedrischinger 1 Sitze | |- | ||
Familie Vermeer kein Sitz | |Familie Petterson||3 Sitze | ||
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|Familie Quintanilla||2 Sitze | |||
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|Familie Pasdrigosa||2 Sitze | |||
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|Familie Stäubesand||1 Sitze | |||
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|Familie Montbars||1 Sitze | |||
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|Familie Remberdt||1 Sitze | |||
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|Familie Fiedrischinger||1 Sitze | |||
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|Familie Vermeer||kein Sitz | |||
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Aus den Wahlen im Großen Rat ergab sich die Konstellation des Hohen Rates: | Aus den Wahlen im Großen Rat ergab sich die Konstellation des Hohen Rates: | ||
Vincent Battista Corvese, | {| class="wikitable" | ||
für die Familie Corvese | |Vincent Battista Corvese,<br> | ||
Doge von Betis | für die Familie Corvese<br> | ||
Doge von Betis<br> | |||
Stadtratsvorsitzender der freien Reichsstadt Betis | Stadtratsvorsitzender der freien Reichsstadt Betis | ||
8 Stimmen aus dem Großen Rat | |-|8 Stimmen aus dem Großen Rat<br> | ||
Severa Esteban, | Severa Esteban,<br> | ||
für die Familie Esteban | für die Familie Esteban | ||
5 Stimmen aus dem Großen Rat | |-|5 Stimmen aus dem Großen Rat<br> | ||
Viastan Amer, | Viastan Amer,<br> | ||
für die Familie Amer | für die Familie Amer | ||
5 Stimmen aus dem Großen Rat | |-|5 Stimmen aus dem Großen Rat<br> | ||
Niccolo Corvese, | Niccolo Corvese,<br> | ||
für die Familie Corvese | für die Familie Corvese | ||
5 Stimmen aus dem Großen Rat | |-|5 Stimmen aus dem Großen Rat<br> | ||
Sofia Raphlecia, | Sofia Raphlecia,<br> | ||
für die Familie Raphlecia | für die Familie Raphlecia | ||
4 Stimmen aus dem Großen Rat | |-|4 Stimmen aus dem Großen Rat<br> | ||
Berthold Seferin, | Berthold Seferin,<br> | ||
für die Familie Seferin | für die Familie Seferin | ||
4 Stimmen aus dem Großen Rat | |-|4 Stimmen aus dem Großen Rat<br> | ||
Jolanda Mahonn, | Jolanda Mahonn,<br> | ||
für die Familie Mahonn | für die Familie Mahonn | ||
4 Stimmen aus dem Großen Rat | |-|4 Stimmen aus dem Großen Rat<br> | ||
Konrath Petterson, | Konrath Petterson,<br> | ||
für die Familie Petterson | für die Familie Petterson | ||
3 Stimmen aus dem Großen Rat | |-|3 Stimmen aus dem Großen Rat<br> | ||
Thalesa Amer, | Thalesa Amer,<br> | ||
für die Familie Amer | für die Familie Amer | ||
2 Stimmen aus dem Großen Rat | |-|2 Stimmen aus dem Großen Rat<br> | ||
Beorric von Wulfenstein, | Beorric von Wulfenstein,<br> | ||
Ehrenmitglied des Hohen Rates zu Betis | Ehrenmitglied des Hohen Rates zu Betis | ||
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===Wirtschaft=== | ===Wirtschaft=== | ||
Betis finanziert sich fast ausschließlich von den Steuereinnahmen die durch die Handelstätigkeiten der ansässigen Kaufleute resultieren. Es gibt keine Minen, und auch die Bauernwirtschaft ist aufgrund der relativ geringen Landfläche innerhalb des Hoheitsgebietes minimal. So muss die Stadt Nahrungsmittel aus dem ganzen Land importieren, um die Grundversorgung der Bürger garantieren zu können. Viele eigentlich städtischen Bauten werden zudem oftmals von einzelnen Händlern mitfinanziert, sei es aus Prestigegründen, Verpflichtungen oder um an den besagten Gebäuden mitzuverdienen. Hierfür wäre das Stadion von Betis ein Beispiel, welches die beteiligten Händlerfamilien sicherlich nicht ausschließlich zur Steigerung der Lebensqualität von Betis finanziert haben. | Betis finanziert sich fast ausschließlich von den Steuereinnahmen die durch die Handelstätigkeiten der ansässigen Kaufleute resultieren. Es gibt keine Minen, und auch die Bauernwirtschaft ist aufgrund der relativ geringen Landfläche innerhalb des Hoheitsgebietes minimal. So muss die Stadt Nahrungsmittel aus dem ganzen Land importieren, um die Grundversorgung der Bürger garantieren zu können. Viele eigentlich städtischen Bauten werden zudem oftmals von einzelnen Händlern mitfinanziert, sei es aus Prestigegründen, Verpflichtungen oder um an den besagten Gebäuden mitzuverdienen. Hierfür wäre das Stadion von Betis ein Beispiel, welches die beteiligten Händlerfamilien sicherlich nicht ausschließlich zur Steigerung der Lebensqualität von Betis finanziert haben. | ||
[[Category:Betis]] [[Category:Lehen]] [[Category:Encyclopedia_Heligoniae]] | [[Category:Betis]] [[Category:Lehen]] [[Category:Encyclopedia_Heligoniae]] |
Version vom 4. Oktober 2024, 22:51 Uhr
Freie Reichsstadt Betis | |
---|---|
Datei:Betiswappen.gif | |
Herrscher | Stadtrat Doge Vincent Battista Corvese |
Fläche | 400 Meilen2 |
Einwohner |
"Betis, die Stadt in der die Straßen mit Gold gepflastert sind und die Häuserwände stets im reinsten Weiß die Besucher willkommen heißen. In der niemand Hunger leiden muss, wo alle Menschen gleichberechtigt sind und ein glückliches Leben führen. Die Stadt in der es niemals regnet, wo das ganze Jahr über Sommer ist und die Blumen in prächtigeren Farben blühen als irgendwo sonst in Heligonia. Wo die Tavernen nur den edelsten Wein ausschenken und kein Platz für Sorgen ist. Das ist Betis, die freie Reichsstadt am Brazach-Delta."
"Betis, die Schande Heligonias. Wenn die Dunkelheit einbricht wagt sich niemand mehr auf die Straßen, in denen dann noch mehr das Verbrechen und die Gewalt regieren als schon am hellichten Tage. Ein Ort an dem das Wort Tugend keine Bedeutung mehr hat und dessen Stelle das Wort Geschäft eingenommen hat. Wo die Mütter ihre Kinder für Aurazith an den nächstbesten Darianischen Händler verkaufen und die Väter mehr Zeit in den Hurenhäusern als in den Schreinen verbringen. Das ist Betis, der Ort der verlorenen Hoffnung und der zerstörten Träume."
Betis ist einer der zentralen Punkte des Königreichs. Das spiegelt sich auch auf den Straßen der Stadt wider. So kann man wohl Mitglieder jedes mehr oder weniger bekannten Kulturkreises ausmachen.
Allgemeine Beschreibung
"Betis ist, wenn man den Menschen hier Glauben schenkt, keine bloße Anhäufung von Häusern. Nein, Betis ist vielmehr ein lebendiges Wesen mit einem eigenen Willen, eine Person welche die Menschen lieben und hassen." Die Stadt Betis ist eine der größten Städte Heligonias mit der vermutlich höchsten Bevölkerungsdichte. Die Lage am Brazach-Delta ermöglicht schnelle Verbindungen und eine Möglichkeit zum Warentransport innerhalb ganz Heligonias. Was der große Unterschied zu den anderen Städten des Königreiches ausmacht, ist jedoch der Stand als freie Reichsstadt. So untersteht Betis direkt dem König, was auf die bewegte Geschichte der Stadt zurück geht. Diese politische Situation, in Verbindung mit der durch den Stand resultierenden wirtschaftlichen Vorteilen, zum Beispiel Steuerbefreiungen, und der günstigen geographischen Lage am Brazach-Delta macht die Stadt zu einem der wichtigsten politischen und wirtschaftlichen Punkte Heligonias.
Religion
In Betis herrscht nach wie vor der ogedische Glaube vor. Doch seit geraumer Zeit verbreitet sich, begünstigt durch die liberale Mentalität der Betiser Bürger, auch das Ceridentum. Vorschriften gibt es praktisch keine, es wird Religionsfreiheit praktiziert, zumindest soweit diese im Sinne der allgemeinen Heligonischen Moral- und Glaubensvorstellungen vertretbar ist.
Geographie
Die freie Reichsstadt Betis liegt am Brazach-Delta, im Norden der Baronie Welzen. Der Fluss läuft durch die Stadt, in der er mittels der in ganz Heligonia berühmten Kanäle in ein unüberschaubares Straßennetz integriert wurde. Das Hoheitsgebiet der Stadt umschließt eine Fläche von 20 mal 20 heligonischen Meilen, wovon die größte Fläche von der Stadt selbst und den umliegenden Äckern und Wiesen eingenommen wird. Ein kleiner Teil des Gebietes besteht aus Waldflächen und kleinen Moorgründen. Die Außengrenzen des Betiser Hoheitsgebietes sind nicht besonders bewacht oder markiert, einfache Wegschilder und Grenzsteine weisen auf das Betreten des Bodens der freien Reichsstadt hin. Die unmittelbare Stadt hingegen ist von einer großen Mauer umgeben, die auch gleichzeitig die Kanäle von dem natürlichen Lauf des Brazach trennt.
Fauna und Flora
Die natürliche Pflanzen- und Tierwelt Betis' unterscheidet sich kaum von der Welzens', liegt es doch inmitten der Baronie. Die große Ansiedlung von Menschen hat allerdings zur Folge, dass manche Tierarten im Umkreis von Betis nur sehr selten anzutreffen sind, wie zum Beispiel der Welzener Goldhirsch. Bei anderen Tierarten hingegen, wie Tauben und Ratten, ist die Population deutlich größer als in den meisten anderen Gebieten Welzens, was ist allen größten Städten Heligonias zu verzeichnen ist. Vor allem der Helos-Platz ist zumeist von unzählbar vielen Tauben bevölkert. Zu kämpfen hat die Bevölkerung Betis' vor allem im Sommer mit der am Brazach-Delta herrschenden Mückenplage.
Regierungssystem
Als freie Reichsstadt besitzt Betis eine Regierungsform, die von den restlichen Regionen Heligonias doch sehr unterschiedlich ist. Die Bürger dürfen, natürlich unter gewissen Einschränkungen, ihre Herrscher selbst wählen. So regieren über Betis der Doge und verschiedene Ämter und Magistrate, welche wiederum durch zwei Räte, den Hohen und den Großen, unterstützt werden.
Das Bürgerrecht
Das Betis verliehene Stadtrecht hat eine unmittelbare Konsequenz für die Bewohner der Stadt: Sie sind alle als Bürger rechtlich gleichgestellt. Das Bürgerrecht der freien Reichsstadt Betis kann auf drei verschiedene Weisen erworben werden: Als Geburtsrecht, durch Heirat und durch Antrag. Jedes Kind von Betiser Bürgern erhält von Geburt an das Bürgerrecht der Stadt. Außerdem wird durch die Heirat eines Bürgers das Bürgerrecht auch auf den Ehepartner übertragen. Dies wird gegebenenfalls auch nach dem Ende des Ehebundes (beispielsweise im Falle einer einjährigen Poëna-Ehe) beibehalten. Schließlich kann das Bürgerrecht auch jedem anderen Menschen verliehen werden, der es beim Magistrat für rechtliche Angelegenheiten beantragt. In diesem Falle wird jedoch eine Prüfung des Antragstellers vorgenommen, bei der verschiedene Kriterien zu beachten sind: Vermögen, Familienstand, Empfehlungsschreiben, Beruf, bisherige Verweildauer in der Stadt (ohne das Bürgerrecht zu besitzen) sowie der Ruf des Antragstellers (wobei insbesondere Verstöße gegen die heligonische Halsgerichtsordnung hier negativen Einfluss nehmen). Die Verleihung des Bürgerrechts an Auswärtige ist jedoch mitunter eine brisante politische Angelegenheit - schließlich werden hierbei bisherige Bewohner anderer Landesteile zu Bürgern der Stadt gemacht, was nicht jeder Adlige bereitwillig zulässt. Dementsprechend vorsichtig, teilweise aber auch politisch motiviert, werden derlei Antragsverfahren durchgeführt. In Ausnahmefällen kann zudem auch der Doge ohne weitere rechtliche Prozesse das Bürgerrecht verleihen. Diese Möglichkeit wird fast ausschließlich im Sinne von Ehrungen bestimmter Personen in Anspruch genommen und hat vor allem (aber nicht nur) symbolische Bedeutung. Das Bürgerrecht bringt sowohl Privilegien als auch Verpflichtungen mit sich. So verpflichtet sich jeder Bürger beim Bürgereid, nicht nur die heligonische Halsgerichtsordnung, sondern auch das Stadtrecht einzuhalten. Außerdem erhält jeder Bürger der Stadt das aktive Wahlrecht für die Stadtratswahlen. Das passive Wahlrecht, also die Möglichkeit, in den Stadtrat gewählt zu werden, wird jedoch nicht direkt mit dem Bürgerrecht erworben. Dazu muss ein Bürger der Stadt zudem Mitglied der Liliengilde sein, oder aber von einem Mitglied der Gilde für einen Sitz im Stadtrat nominiert werden. Nicht alle Einwohner der Stadt besitzen jedoch das Bürgerrecht. So leben viele Personen in Betis, die das Bürgerrecht noch nicht erworben haben und es möglicherweise auch niemals werden - entweder weil es ihnen nicht erteilt wird, oder weil sie es nicht wollen. Diese Menschen haben nicht nur weder aktives noch passives Wahlrecht, sondern stehen auch zahlreichen Hindernissen in rechtlichen Angelegenheiten (beispielsweise im Umgang mit Ämtern und der Stadtwache) gegenüber. Einwohner ohne Bürgerrecht können vom Magistrat für rechtliche Angelegenheiten jederzeit ohne besondere Angabe der Gründe der Stadt verwiesen werden. Dies gilt im Grunde auch für Gäste der Stadt, wenn auch hier diese Regelung selten zum Einsatz kommt. Wie bei so vielen anderen Dingen in Betis gilt aber wie immer trotz aller rechtlicher Bestimmungen: Wer Geld in die Stadt bringt wird gut behandelt.
Die Liliengilde
Die Grundlage des Betiser Regierungssystems stellt die Liliengilde dar. So müssen, auch wenn in der freien Reichsstadt Bürgerliche herrschen, selbstverständlich Kriterien gesetzt werden für diejenigen, welche diese verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen. Bürger der Stadt müssen, um in den Großen Rat gewählt zu werden, zuerst einmal Mitglieder der Liliengilde sein. Der Besitz des Bürgerrechtes der freien Reichsstadt Betis, ein gewisses Grundvermögen und die Befolgung der Regeln der heligonischen Halsgerichtsordnung, gelten als selbstverständliche Aufnahmekriterien. Mit dieser Regelung ist die Intention verbunden, der Politik der Stadt, trotz dieser neuartigen Regierungsart, eine stabile Grundlage zu geben. So ist es auch nicht verwunderlich, dass als Mitglieder der Gilde keine Einzelpersonen zugelassen sind, sondern nur Familien - die sogenannten Patrizierfamilien. Einzelpersonen wären ein zu unsicherer Faktor für eine solch verantwortungsvolle Aufgabe. Es ist trotz allem aber möglich, einen Sitz im Großen Rat zu bekommen ohne Mitglied in einer der Patrizierfamilien zu sein. Jedoch muss für diesen Fall eine Familie, welche Mitglied in der Liliengilde ist, einen der ihr zugesprochenen Sitze einer solchen Person zuteilen. So besteht die Liliengilde heute aus den wohlhabendsten und einflussreichsten Familien der Stadt. Die Liliengilde hat zur Zeit vierzehn Mitglieder:
- die Familie Amer
- die Familie Mahonn
- die Familie Corvese
- die Familie Petterson
- die Familie Stäubesand
- die Familie Montbars
- die Familie Quintanilla
- die Familie Vermeer
- die Familie Esteban
- die Familie Seferin
- die Familie Remberdt
- die Familie Raphlecia
- die Familie Fiedrischinger
- die Familie Pasdrigosa
Der Stadtrat
"Der Stadtrat ist das Herz von Betis. Er markiert den Unterschied zu den anderen großen Städten des Landes. Denn welche Stadt kann schon von sich behaupten, sie regiere sich selbst und in eigener Verantwortung?" Der Stadtrat von Betis ist in zwei Räte gegliedert, den Großen Rat und den Hohen Rat. Die Verteilung der 40 Sitze im Großen Rat verhält sich entsprechend der den Familien bei den alle zwei Jahre stattfindenden Stadtratswahlen zugedachten Stimmen. Die Mitglieder des Großen Rates wählen dann wiederum aus den eigenen Reihen die Personen welche im Hohen Rat vertreten sein sollen. So fungiert der Große Rat als allgemeine Versammlung aller Interessen in Betis und der Hohe Rat als die eigentliche Regierung der Stadt, welche die Richtlinien der Stadtpolitik festlegt. Das Oberhaupt der Stadt trägt den Titel "Doge von Betis". Dies ist die Person aus dem Großen Rat, welche bei den Wahlen des Hohen Rates die höchste Anzahl der Stimmen auf sich vereinigen konnte. Wahlberechtigt sind alle schuldenfreien Bürgerinnen und Bürger der Stadt, welche nicht gegen die göttliche heligonische Halsgerichtsordnung in einem schweren Fall verstoßen haben. Ob der Verstoß schwer war oder nicht, und damit das Recht zu wählen, liegt in der Entscheidung eines nur dafür in der Helios-Akademie zu Betis einberufenen Richters. Als Faustregel gilt allerdings, dass Vergehen, welche mit Geldbußen und reuevoller Zurschaustellung geahndet werden, als minderschwere Verstöße gewertet werden und somit keine Aberkennung des Wahlrechts nach sich ziehen.
Der Große Rat
Der Große Rat besteht aus den 40 Vertretern, welche die in den Stadtratswahlen gewählten Familien entsenden. Die Auswahl dieser Personen wird alleine von den Familien getroffen, die einzige Voraussetzung ist das Bürgerrecht. So können also auch Bürger, deren Familie nicht Mitglied in der Lilien-Gilde ist, im Großen Rat eine Stimme erhalten. Der Große Rat tagt zwei Mal wöchentlich, am Mondtag und am Gwontag. Außerdem kann er von den Mitgliedern des Hohen Rates außerordentlich einberufen werden. Der Große Rat stellt die eigentliche Plenarversammlung der Stadt dar und übernimmt vor allem legislative Aufgaben.
Der Hohe Rat
Der Hohe Rat stellt im Gegensatz zum Großen Rat eher die Regierung der Stadt dar. Jedoch kann diese Institution nicht als bloße Exekutive gesehen werden, sie übernimmt auch - zum Teil komplementär, zum Teil in Konkurrenz zum Großen Rat - einen Teil der legislativen Aufgaben. Seine Arbeit wird vor allem durch die Magistrate ergänzt und unterstützt. Der Hohe Rat besteht aus neun von den Mitgliedern des Großen Rates gewählten Vertretern. Zusätzlich verfügt traditionell der Baron von Welzen über einen Platz als Ehrenmitglied. Der von den Mitgliedern des Großen Rates mit den meisten Stimmen bedachte Vertreter im Hohen Rat wird zeitgleich zum Dogen der Stadt und damit zu ihrem eigentlichen Herrscher ernannt.
Der Doge
Das regierende Oberhaupt von Betis wird Doge genannt. Hier laufen die Fäden der Macht zusammen. Er bestimmt den grundsätzlichen Kurs der Stadtpolitik und verfügt (neben einer meist auf eine robuste Mehrheit im Großen Rat basierenden Sonderstellung) über zahlreiche Rechte und institutionelle Möglichkeiten zur Führung der Stadt.
Die Magistrate
Der Magistrat stellt die zentrale Administrationseinheit von Betis dar. Es gibt für jeden zu regelnden Bereich der Stadtpolitik einen Magistrat, d.h. eine verantwortliche Person samt entsprechender Bürokratie. Die Magistrate werden auf Empfehlung des Hohen Rates von Dogen ernannt. Dabei ist es eine übliche Praxis, dass die Ämter unter den mächtigsten Mitgliedern des Hohen Rates (ohne den Dogen und den Baron von Welzen) aufgeteilt werden und diese die Ämter entweder selbst ausfüllen oder sie an eine Person ihres Vertrauens, also angesehene und verdiente Bürger der Stadt, weiterdelegieren. Die Magistrate werden auf unbestimmte Zeit, jedoch maximal bis zum Ende der derzeitigen Legislaturperiode, ernannt. Entlassen werden sie durch den Dogen, welcher dies aus eigenem Ermessen oder auf Anfrage des Hohen Rates tun kann. Sie verwalten ihre Ressorts selbständig entlang den ihnen aus dem Hohen Rat und vor allem vom Dogen vorgegebenen Richtlinien. Die wichtigsten Magistrate sind: Finanzen (Stadtkämmerer), Wirtschaft und Handel, rechtliche Angelegenheiten (Oberster Richter), Verteidigung und Sicherheitsangelegenheiten, Kunst, Kultur und Wissenschaften sowie auswärtige Beziehungen (Für gewöhnlich kümmert sich der Doge um Fragen der 'hohen Politik', weshalb sich der Magistrat für auswärtige Beziehungen stärker um das Tagesgeschäft auf einer untergeordneten Ebene (vor allem natürlich mit Welzen, dem Fürstentum Thal, dem direkten Nachbarn Lindfurt und der ostarischen Bürokratie) sorgt. Die Kommunikation mit anderen Landesoberhäuptern bleibt dabei stets dem Dogen vorbehalten.).
Aktuelle Politik
Seit den Stadtratswahlen am 30.Tag des 1.Xurl n.A.III 29 ist Vincent Battista Corvese der Doge von Betis. Die momentane Sitzverteilung im Großen Rat stellt sich folgendermaßen dar:
Familie Corvese | 8 Sitze |
Familie Amer | 5 Sitze |
Familie Esteban | 5 Sitze |
Familie Seferin | 4 Sitze |
Familie Raphlecia | 4 Sitze |
Familie Mahonn | 3 Sitze |
Familie Petterson | 3 Sitze |
Familie Quintanilla | 2 Sitze |
Familie Pasdrigosa | 2 Sitze |
Familie Stäubesand | 1 Sitze |
Familie Montbars | 1 Sitze |
Familie Remberdt | 1 Sitze |
Familie Fiedrischinger | 1 Sitze |
Familie Vermeer | kein Sitz |
Aus den Wahlen im Großen Rat ergab sich die Konstellation des Hohen Rates:
Severa Esteban,für die Familie Esteban Viastan Amer,
für die Familie Amer Niccolo Corvese,
für die Familie Corvese Sofia Raphlecia,
für die Familie Raphlecia Berthold Seferin,
für die Familie Seferin Jolanda Mahonn,
für die Familie Mahonn Konrath Petterson,
für die Familie Petterson Thalesa Amer,
für die Familie Amer Beorric von Wulfenstein,
Ehrenmitglied des Hohen Rates zu Betis
Gesetzgebung
In Betis gilt, wie im ganzen Land, die Königliche Heligonische Halsgerichtsordnung. Gericht gehalten wird in der Helios-Akademie zu Betis oder an dafür eigens eingerichteten Gerichtshöfen an speziellen Gerichtstagen. Für die Durchführung der vom Gericht beschlossenen Strafen ist die Stadtwache zuständig. Besonders hart wird in der Stadt bei Straftaten wider dem Eigentum durchgegriffen, um dem im Vergleich zum restlichen Land liberalen Wirtschaftssystem die notwendige Stabilität und Schutz vor Missbrauch zu verleihen.
Heerwesen
In Betis ist eine Garnison des Barons von Welzen stationiert, welche schon seit jeher die Einhaltung der Königlich Heligonischen Halsgerichtsordnung überwachen soll. Allerdings sind die Befugnisse dieser Garnison stark eingeschränkt, so dass die Führung der Truppen in Absprache mit dem Hohen Rat zu Betis geschieht. Ein wichtiger Grund zur Beibehaltung der Garnison ist sicherlich der Wunsch des Barons von Welzen, von Betis aus einen guten strategischen Stützpunkt im Hinblick auf das Brazach-Delta zu haben. In der Theorie würde sich die Garnison auch um die Verteidigung der Hoheitsgrenzen von Betis kümmern, ein militärischer Zwischenfall liegt aber schon so viele Jahre zurück, dass sich diesen Fall kaum noch jemand vorstellen kann. Zusätzlich zu den Truppen des Barons gibt es noch die Betiser Stadtwache, die voll und ganz dem Stadtrat von Betis untersteht. Sie sorgt für die innere Sicherheit der Stadt und kontrolliert an den Stadttoren die kommenden und gehenden Menschen und ist somit die eigentliche Exekutivgewalt der Stadt.
Wirtschaft
Betis finanziert sich fast ausschließlich von den Steuereinnahmen die durch die Handelstätigkeiten der ansässigen Kaufleute resultieren. Es gibt keine Minen, und auch die Bauernwirtschaft ist aufgrund der relativ geringen Landfläche innerhalb des Hoheitsgebietes minimal. So muss die Stadt Nahrungsmittel aus dem ganzen Land importieren, um die Grundversorgung der Bürger garantieren zu können. Viele eigentlich städtischen Bauten werden zudem oftmals von einzelnen Händlern mitfinanziert, sei es aus Prestigegründen, Verpflichtungen oder um an den besagten Gebäuden mitzuverdienen. Hierfür wäre das Stadion von Betis ein Beispiel, welches die beteiligten Händlerfamilien sicherlich nicht ausschließlich zur Steigerung der Lebensqualität von Betis finanziert haben.
Vincent Battista Corvese, für die Familie Corvese |