Jarl: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Jarl ist der alleinige Herrscher über [[Vjoshaven]]. Er wird am Althing nach einer Götterbefragung durch die Geweihten bestimmt. Voraussetzung für dieses Amt ist es, ein [[Friling]], also ein Freier mit Grundbesitz zu sein. Ihm obliegt die Ordnung und Rechtsprechung genauso, wie die Verpflichtung für sein Volk zu sorgen. Ein weiser und gerechter Jarl bedeutet für die Vjoshavener Reichtum und Wohlstand. Der Jarl hat dieses Amt bis zu seinem Tod inne, sofern er nicht herausgefordert wird. Er ist natürlich gleichzeitig auch Vorstand seiner Sippe.
Der Jarl ist der alleinige Herrscher über [[Vjoshaven]]. Er wird am Althing nach einer Götterbefragung durch die Geweihten bestimmt. Voraussetzung für dieses Amt ist es, ein [[Friling]] zu sein. Ihm obliegt die Ordnung und Rechtsprechung genauso, wie die Verpflichtung für sein Volk zu sorgen. Ein weiser und gerechter Jarl bedeutet für die Vjoshavener Reichtum und Wohlstand. Der Jarl hat dieses Amt bis zu seinem Tod inne, sofern er nicht herausgefordert wird. Er ist natürlich gleichzeitig auch Vorstand seiner Sippe.


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Aktuelle Version vom 13. Februar 2025, 16:46 Uhr

Der Jarl ist der alleinige Herrscher über Vjoshaven. Er wird am Althing nach einer Götterbefragung durch die Geweihten bestimmt. Voraussetzung für dieses Amt ist es, ein Friling zu sein. Ihm obliegt die Ordnung und Rechtsprechung genauso, wie die Verpflichtung für sein Volk zu sorgen. Ein weiser und gerechter Jarl bedeutet für die Vjoshavener Reichtum und Wohlstand. Der Jarl hat dieses Amt bis zu seinem Tod inne, sofern er nicht herausgefordert wird. Er ist natürlich gleichzeitig auch Vorstand seiner Sippe.

Reihe der Jarle von Vjoshaven
44 n.A.III. Pelle Skarpedinsson
29 n.A.III. Halfdan Egilsson
28 n.A.III. Grettir Thorolfsson
15 n.A.III Herngil Sölefson