Das Wirtshandwerk: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Handwerk und Zünfte  ===
=== Handwerk und Zünfte  ===


Wirt zu sein ist - im Gegensatz zu den Zuständen anderenorts - in Heligonia ein ehrbares, in Zünften verfasstes Handwerk. Die meisten Landesherren machen den Wirtsgesellenheliosbrief zur Voraussetzung für die Eröffnung oder Übernahme einer Taverne. Einen Meisterheliosbrief, der anders als in anderen Handwerkszünften ausschließlich ehrenhalber für besondere Verdienste am Wirtsstand verliehen wird, haben dagegen nur die wenigsten Wirte. Bekannte Meisterwirte sind:
Wirt zu sein ist - im Gegensatz zu den Zuständen anderenorts - in Heligonia ein ehrbares, in Zünften verfasstes Handwerk. Die meisten Landesherren machen den WirtsgesellInnen-Heliosbrief zur Voraussetzung für die Eröffnung oder Übernahme einer Taverne.<br>


*Eckhart Bleiberg "Zum Hopfenkontor" in Nordwacht
=== Ausbildung  ===
*Pecunia AyBytan "Zum geprellten Zecher" bei Ravani  
 
*Luminosus "Herberge zur Glitzernden Unke“ in Celvar
Wer sich einen WirtsgesellInnen-Heliosbrief verdienen möchte, muss für mindestens drei Jahre und in wenigstens drei Tavernen als JungwirtIn gearbeitet haben und dies mit einer von den Wirten geführten Zeugnisrolle nachweisen. Das Schreiben, Lesen und Rechnen sowie Grundkenntnisse der Koch- und Braukunst müssen erlernt werden.
*Oswald Osiander aus Betis
 
*Mortimer MadUaine, genannt Meister Mort, "Gwons letzter Halt"
Nach dreijähriger Berufserfahrung als Wirtsgesellin bzw. Gesellin kann die Prüfung zur Meisterwirtin bzw. zum Meisterwirt abgelegt werden. Dies geschieht in der obersten Zunftkammer, die zumeist in den Hauptstädten des Königreichs ansässig sind. Unter den strengen Augen der obersten ZunftmeisterInnen wird die Prüfung abgenommen und nach erfolgreichem Ablegen in einem schmuckvollen MeisterInnen-Brief bestätigt.
 
Ein MeisterInnen-Heliosbrief berechtigt den Besitzenden sein Wissen weiterzugeben an Akademien und zum Ausbilden von WirtsgesellInnen.
 
Zudem erlaubt der Meisterheliosbrief die Zugehörigkeit zu anderen Berufsständen, sofern es die ansässige Handwerkszunft oder Gilde zulässt. Nicht wenige WirtInnen betreiben neben ihrer Gaststätte einen Zu- oder Nebenerwerb als Winzer, Bäcker, Metzger, Fischer, Schmied, Händler oder Stellmacher. Einige sind sogar ogedische Geweihte oder ceridische Geistliche.
 
Bekannte Meisterwirte sind:
 
·      Eckhart Bleiberg "Zum Hopfenkontor" in Nordwacht
 
·      Pecunia AyBytan "Zum geprellten Zecher" bei Ravani
 
·      Luminosus "Herberge zur Glitzernden Unke“ in Celvar


<br> Die Wirtszunft erlaubt im Gegensatz zu den meisten anderen Handwerksständen die Zugehörigkeit zu anderen Berufsständen. Nicht wenige Wirte betreiben ihre Gaststätte im Nebenerwerb und sind Winzer, Bäcker, Metzger, Fischer, Händler oder sogar ogedische Geweihte oder ceridische Geistliche. <br>
·      Oswald Osiander aus Betis


=== Ausbildung  ===
·      Mortimer MadUaine, genannt Meister Mort, "Gwons letzter Halt"


Wer sich einen Wirtsgesellenheliosbrief verdienen möchte, muss für mindestens drei Jahre und in mindestens sieben Tavernen als Jungwirt gearbeitet haben und dies mit einer von den Wirten geführten Zeugnisrolle nachweisen. Das Schreiben, Lesen und Rechnen sowie Grundkenntnisse der Koch- und Braukunst müssen erlernt werden, sodann muss binnen eines Jahres rechtmäßig eine Taverne übernommen werden, um den Brief auf Dauer erhalten zu können. Da vor allem die Bedingung der eigenen Taverne nicht immer leicht zu erfüllen ist, bleiben viele Jungwirte für längere Zeit bei ihrem letzten Lehrwirt.
=== Der Tafernheliosbrief  ===
=== Der Tafernheliosbrief  ===


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*Brau- und Brennrecht
*Brau- und Brennrecht


=== Tavernen, die von Zapfwirten und Zapfwirtinnen betrieben werden   ===
=== Zapfwirten und Zapfwirtinnen  ===


Nicht immer werden Tavernen ausgebildeten Wirten oder Wirtinnen betrieben. Der Wirt bzw. die Wirtin handelt dann ausschließlich als Zapfwirt ohne weitere Rechte und erhalten auch nur den entsprechenden Heliosbrief. Überschreiten die Wirtsleute ihre Kompetenzen, dann wird ihnen der Prozess gemacht und die Taverne kann geschlossen werden.  
Nicht immer werden Tavernen ausgebildeten Wirten oder Wirtinnen betrieben. Der Wirt bzw. die Wirtin handelt dann ausschließlich als Zapfwirt ohne weitere Rechte und erhalten auch nur den entsprechenden Heliosbrief. Überschreiten die Wirtsleute ihre Kompetenzen, dann wird ihnen der Prozess gemacht und die Taverne kann geschlossen werden.  
=== Besenwirtschaften und Heckentavernen ===
Dies sind saisonal geöffnete Tavernen, in denen der Winzer oder die Imkerin die selbst erzeugten Getränkte ausschenken dürfen. Dabei handelt es sich zumeist um Wein, Traubensaft, Meth und honighaltige Getränke. Die Schänke muss sich in unmittelbarer Nähe des Weinbergs oder der Imkerei befinden. Der Zeitraum des Ausschanks darf sich maximal auf vier Monde erstrecken. Der Schankraum darf nur eine begrenzte Anzahl an Sitzplätzen umfassen, diese werden im Heliosbrief festgelegt. Die Küche darf nur kalte und einfache Speisen anbieten.
Die Taverne ist deutlich mit einem Reisigbesen oder einem Bienenstock zu kennzeichnen.


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Version vom 28. November 2024, 09:55 Uhr


Handwerk und Zünfte

Wirt zu sein ist - im Gegensatz zu den Zuständen anderenorts - in Heligonia ein ehrbares, in Zünften verfasstes Handwerk. Die meisten Landesherren machen den WirtsgesellInnen-Heliosbrief zur Voraussetzung für die Eröffnung oder Übernahme einer Taverne.

Ausbildung

Wer sich einen WirtsgesellInnen-Heliosbrief verdienen möchte, muss für mindestens drei Jahre und in wenigstens drei Tavernen als JungwirtIn gearbeitet haben und dies mit einer von den Wirten geführten Zeugnisrolle nachweisen. Das Schreiben, Lesen und Rechnen sowie Grundkenntnisse der Koch- und Braukunst müssen erlernt werden.

Nach dreijähriger Berufserfahrung als Wirtsgesellin bzw. Gesellin kann die Prüfung zur Meisterwirtin bzw. zum Meisterwirt abgelegt werden. Dies geschieht in der obersten Zunftkammer, die zumeist in den Hauptstädten des Königreichs ansässig sind. Unter den strengen Augen der obersten ZunftmeisterInnen wird die Prüfung abgenommen und nach erfolgreichem Ablegen in einem schmuckvollen MeisterInnen-Brief bestätigt.

Ein MeisterInnen-Heliosbrief berechtigt den Besitzenden sein Wissen weiterzugeben an Akademien und zum Ausbilden von WirtsgesellInnen.

Zudem erlaubt der Meisterheliosbrief die Zugehörigkeit zu anderen Berufsständen, sofern es die ansässige Handwerkszunft oder Gilde zulässt. Nicht wenige WirtInnen betreiben neben ihrer Gaststätte einen Zu- oder Nebenerwerb als Winzer, Bäcker, Metzger, Fischer, Schmied, Händler oder Stellmacher. Einige sind sogar ogedische Geweihte oder ceridische Geistliche.

Bekannte Meisterwirte sind:

·      Eckhart Bleiberg "Zum Hopfenkontor" in Nordwacht

·      Pecunia AyBytan "Zum geprellten Zecher" bei Ravani

·      Luminosus "Herberge zur Glitzernden Unke“ in Celvar

·      Oswald Osiander aus Betis

·      Mortimer MadUaine, genannt Meister Mort, "Gwons letzter Halt"

Der Tafernheliosbrief

Heligonisches Recht und Gesetz sehen vor, dass alle Rechtsträger durch Heliosbriefe legitimiert sein müssen. Normalerweise sind dies heligonische Untertanen, doch es gibt Ausnahmen. Rechtmäßig betriebene Tavernen, Schänken, Gasthäuser oder Herbergen jedweder Art sind an einen eigenen Heliosbrief gebunden, der vom Landesherren ausgestellt wird und unabhängig von der Person des Wirts besteht. Somit ist die Taverne selbst Trägerin von Rechten, wovon nur die drei wichtigsten genannt sein sollen:

  • Schankrecht
  • Herbergsrecht
  • Brau- und Brennrecht

Zapfwirten und Zapfwirtinnen

Nicht immer werden Tavernen ausgebildeten Wirten oder Wirtinnen betrieben. Der Wirt bzw. die Wirtin handelt dann ausschließlich als Zapfwirt ohne weitere Rechte und erhalten auch nur den entsprechenden Heliosbrief. Überschreiten die Wirtsleute ihre Kompetenzen, dann wird ihnen der Prozess gemacht und die Taverne kann geschlossen werden.


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