Rechtlich korrektes und heliosgefälliges Verhalten bei arcanen Ritualen
Academia rei Praeheliotica Universitas zu Idyllie, Tlamana
Haftungsausschlußregelungen bei arcanen Ritualen
§1 Die Durchführenden übernehmen weder die Verantwortung für das Gelingen des Rituals, noch für die Unversehrtheit der Teilnehmer und/oder der Beiwohnenden §2 Magische Wesen/Kreaturen beziehungsweise Geisterwesen, Besucher aus anderen Ebenen, sowie Personen mit ausgeprägter ´Fremdartigkeit´ im Bezug auf die 12 klassischen Sphären nach der Lehre des Nexus Corenae, haben einen Mindestabstand einzuhalten, wie er unter § 17 beschrieben wird §3 §3.1 Alle Personen die nicht unter die Bestimmungen von §3.3 fallen und mehr als 1/7 ihres Körpergewichtes an Metall bei sich tragen, haben sich mit ihrem Vorkommen zu einem Mindestabstand von 50 heligonischen Fuß, gemessen ab der äußersten Markierung des Rituals, zu begeben §3.2 Alle Personen die nicht unter die Bestimmungen von §3.3 fallen und mehr als 1/12 ihres Körpergewichtes an Metall bei sich tragen, haben sich mit ihrem Vorkommen zu einem Mindestabstand, gemessen ab der äußersten Markierung des Rituals zu begeben, dessen Abstand indirekt proportional ist zu der Masse des Metalls und berechnet wird nach der Formel m=M*2,2 §3.3 Dies betrifft nicht die Personen, die aktiv am Ritual beteiligt sind, oder für dessen weltliche Abschirmung sorgen. Für diese gilt entsprechend §6 §4 Während der Vorbereitungsphase und auch der Durchführung des Ritus ist ein geringes Lärmniveau einzuhalten §5 Kommen während der Vorbereitung und/oder Durchführung des Rituals neue Personen hinzu, so sind diese aufzuhalten und auf die Haftungsausschlußregelungen hinzuweisen §6 Teilnehmer des Rituals §6.1 §6.2