Spezial:Badtitle/NS100:Ausgabe 25/ Kronkurier

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Friedland aus der Lehenpflicht entlassen!

Endlich ist es uns jetzt möglich, dem Leser Details über die Vorgänge bei der Vorladung des friedländischen Fürstbischofs Edmond de la Cruz bei Seiner Allerdurchlauchtigsten Majestät zu präsentieren. Wie sich herausstellte, war der Grund der Gespräche die zunehmende Unverträglichkeit der friedländischen Politik mit der Integrität des Reiches. Darüber hinaus ließen sich die Aufwendungen, die für die Sanierung des Fürstbistums nötig gewesen wären, nicht mehr vom Staatssäckel tragen. Unser König, in seiner Weisheit, entschied, daß die Ausgrenzung Friedlands aus Heligonia der einzig gangbare Weg für unser Land sei. Verhandlungen über eine Abfindung für den bisher entstandenen Schaden sind noch im Gange. Selbstverständlich sei hingegen, daß jegliche Lehen des Fürstbischofs, die ihm von der Ceridischen Kirche Heligonias oder irgendeinem anderen Heligonischen Lehensgeber anvertraut wurden, an diese umgehend zurückfallen. Da auch durch die Trennung sämtliche Heliosbriefe verfallen, dürfen friedländische Geistliche in Zukunft keine Missionsarbeit mehr innerhalb der heligonischen Grenzen vollführen. Jeder Friedländer wird von nun an eine Einreisegenehmigung in unser Reich benötigen, wie es für andere Reiche schon immer gilt. Jegliche unerlaubte, bewaffnete Einreise wird als Kriegsakt angesehen, der nicht ohne Folgen bleiben soll. Für den Jolborn, soweit er entlang der friedländischen Gebiete fließt, gelte fortan als Grenzlinie die Mitte des Flusses. Für Schiffe gelten die selben Einreiseregelungen wie oben erwähnt.

Sarg des heiligen Hilarius entwendet!

Nur für vermeintlichen Schrecken hat ein nichtsdestotrotz bestürzender Vorfall in der Abteikirche von Gunara gesorgt. Voller Entsetzen mußten die Kirchendiener des Morgens feststellen, daß jemand in der Nacht den Sarg des heiligen Hilarius entwendet hat. Sich mit Gewalt Eintritt zu verschaffen war nicht notwendig gewesen, denn das Haus des Einen wird den Gläubigen und Hilfesuchenden stets offengehalten. Zudem wird die große Halle für gewöhnlich nicht bewacht, da niemand je erwartet hätte, daß irgend jemand so unverfroren und würdelos gewesen wäre, diesen Ort der Ehre und der Würde eine solche Entgleisung angedeihen zu lassen. Der Glaube in das Gute im Menschen ist es nun, der die Suche nach den Verbrechern behindert, denn unter diesen Umständen liegen kaum Hinweise vor. Terroristische oder erpresserische Absichten können nicht vollständig ausgeschlossen werden, doch werden diese kaum fruchten, denn, Ironie des Schicksals, just in dieser Nacht war der Sarg leer gewesen. Zu Zwecken der Konservierung hatten die Kirchendiener am Tag zuvor die Knochen des heiligen Hilarius entnommen, zwar sollte dies schon Tage zuvor stattfinden und bis zur Nacht des schändlichen Diebstahls schon längst abgeschlossen sein, doch wurde Restaurateur Bruder "Grünspan” Barnardus, der diese Arbeit traditionsgemäß und meisterlich erfüllt, überraschend von schweren Fieberanfällen geschüttelt. Inzwischen ist Barnardus wieder gesundet und von besonderem Frohsinn erfüllt, daß er selbst sozusagen teilhaben konnte, an der schicksalsträchtigen Verhinderung des Diebstahls. Wir berichten weiter über die Ermittlungen.

Das Königliche Lehensrecht

Seit jeher wird die Verwaltung und der Aufbau unseres Reiches durch ein umfassendes Werk geregelt, welches von Königen gegeben und von anderen Königen bis zum heutigen Tag überarbeitet wurde: Das Königlich Heligonische Lehensrecht. Da das Original jedoch von äußerst komplexer Natur und ob seiner altertümlichen Sprache schwer verständlich ist, gab es in jüngerer Zeit immer wieder Mißverständnisse, die in schwersten Verstößen gegen die königlichen Vorschriften gipfelten. Nun ist es natürlich Aufgabe jedes einzelnen Adeligen, sich vor dem Lehenseid ausgiebig über seine Rechte und Pflichten zu informieren. Dies zu ermöglichen war meine Absicht und so verfaßte ich diesen kleinen Leitfaden zum Lehensrecht, der, wie ich hoffe in leicht verständlicher Art verfaßt ist:

Herrschaft über ein Land ist nie gleichbedeutend mit dem Eigentum, denn wer kann schon Poenas Leib besitzen, gehört er doch nur ihr selbst. Allerdings ist es nötig ein Land zu pflegen und im Namen der Götter zu verwalten, um die Göttergewollte Ordnung aufrechtzuerhalten. Verwalter des ganzen Reiches ist somit der König allein und seine Weisungen müssen von allen Bewohnern des Reiches getreulich befolgt werden.

Da jedoch ein Mensch allein niemals in der Lage sein kann, das ganze Reichsgebiet alleine zu pflegen und zu verwalten, setzt der König Vertreter ein, denen er sein Vetrauen schenkt, indem er ihnen seine eigenen Pflichten über ein Gebiet überträgt. Diese Kronvasallen wiederum tun dasselbe in den ihnen als vernünftig erscheinenden Maßen. Kein Vasall ist verpflichtet wiederum Vasallen zu vereidigen. Jeder Lehensnehmer ist jedoch dem Lehensgeber und dessen Lehensgebern bis hinauf zum König zum Gehorsam verpflichtet, jedoch nicht einem beliebigen höherrangigen Adligen.

Daraus leiten sich folgende Regeln ab:

  • Ein Lehensgeber kann jederzeit in Lehenstrukturen untergeordneter Lehen eingreifen.

Das aber heißt, ein Lehensgeber kann jederzeit Vasallen ernennen oder entlassen, wobei unter normalen Umständen erwünscht ist einen Erben des früheren Vasallen zum neuen Vasallen zu ernennen. Ein Lehensnehmer darf nur ihm untergeordnete Lehensstrukturen verändern.

Das aber heißt, ein Lehensnehmer darf sein Lehen nicht in mehere Lehen von vorheriger hierarchischer Ordnung aufteilen, wohl aber in mehrere untergeordnete Provinzen. Auch darf ein Lehensnehmer seinem Lehen keinen höheren Rang geben.

  • Ein Lehensgeber kann jederzeit Grenzen von untergeordneten Lehen verändern.

Das aber heißt, er darf Provinzen seines Lehens beliebig aufteilen und verändern.

  • Ein Lehensnehmer darf nur Grenzen von untergeordneten Lehen verändern.

Das aber heißt, es ist auch nicht erlaubt zwei Lehen, die unter eigener Verwaltung stehen zu einem zu vereinigen. Und: Auch eine Heirat führt nicht zur Verschmelzung der Lehen der Ehepartner. Lehensnehmer bleibt immer derjenige, welcher es vor der Eheschließung war. Der Ehepartner kann jedoch für die Zeit der Ehe als Vertretung im eigenen Lehen eingesetzt werden. Auch dürfen für die Zeit der Ehe die Titel des Ehepartners getragen werden. Es ist nicht gestattet, daß ein Erbe Lehensnehmer der Lehen beider Elternteile wird. Soll dennoch ein Solches geschehen ist die Erlaubnis des Lehensherrn unabdinglich.

  • Ein Lehensnehmer ist verpflichtet ihm übergeordneten Lehensgebern in anderen, sein Lehen betreffenden Dingen Gehorsam zu leisten.

Das aber heißt, er muß seinem Lehensherrn in militärischen, wirtschaftlichen, territorialen und die Verwaltung betreffenden Dingen Gefolgschaft leisten und ist ihm in diesen Dingen verantwortlich. So ist es untersagt einen anderen Vasallen des Reiches miltärisch anzugreifen, es sei denn es geschieht über das Federecht, welches in der Halsgerichtsordnung verwurzelt ist. Die Lehensvergabe geschieht durch die Ausstellung des Heliosbriefes durch den Lehensgeber. In diesem Dokument sind auch Ausnahmen zum allgemeinen Lehensrecht verzeichnet.

Ausnahmen zu den obigen Regeln müssen immer vom König genehmigt werden.

Absichtliche Verstöße wieder das Lehensrecht werden im Normalfall als Hochverrat betrachtet und genauso geahndet.

Helidor, Sohn des Helios, Escandra


Allem Volke Heligonias zum Gehöre und zu Wissen!

Diese Worte schreibt Euch seine Hochwohlgeboren Krator von Rebenhain höchstpersönlich!

Volk von Heligonia, Adelige und Einfache!

Ich will Euch allen berichten von den ungeheuerlichen Vorkommnissen in Friedland: Es begab sich am Abend des 21. Tages des 3. Xurl, daß sich das Fürstbistum Friedland von Heligonia lossagte. Dies geschah am Vorabend einer Bärenjagd, zu der Eduard de Lyreo geladen hatte, und zu der viel adeliges Volk anwesend war. Zu meinem Entsetzen mußte ich feststellen, daß dies eine von langer Hand geplante Verschwörung war, da alle anwesenden friedländischen Adeligen die Proclamatio für gut hießen. Nur ich als einziger der friedländischen Lehensnehmer stand gegen die züngelnde Natter im Gewande eines Fürstbischofs. So hoffe ich nun darauf, daß sich schnell ein Heer einfindet, die Abtrünnigen niederzuwerfen, gefangenzusetzen und hinzurichten.

Nieder mit Friedland!

Sieg für Heligonia

gezeichnet: Krator von Rebenhain

Letzte Meldung:

Mobilmachung in Trisselbach - zieht Baron Karr ins Feld?

Wie verschiedene sichere Stellen in Friedland melden, hat sie Baron Karr - auch der Hexenjäger genannt - mit großem Heeresaufgebot von Pottenprudds aus auf den Jolborn begeben. Augenzeugen berichten, es hätte Tage beansprucht, die zahlreichen Schiffe zu bemannen und mit Proviant zu beladen. Weiter heißt es, daß sich fremde, finstre Gesellen dem Barone angeschlossen hätten. Leider bleibt das genaue Ziel dieser Streitmacht im Ungewissen, hierüber konnte nichts in Erfahrung gebracht werden. Doch wir erinnern uns: Es ist nicht allzulange her, als seine Hochwohlgeboren, ebenfalls von dieser Stadt aus seinen erfolgreichen Schlag gegen Teemooranien einleitete! Droht in Heligonia wieder Krieg? - weitere Berichte hierzu folgen.