Spezial:Badtitle/NS100:Ausgabe 29/ Herzögliche Ostarische Hofgazette

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Ehrenvoller Abzug der Drachenhainer Truppen aus Emarania

Seit Ende des Teemooranienkonfliktes waren es Drachenhainer Soldaten, die im Auftrage des Ostarischen Herzoghauses in der Baronie Emarania für Ruhe und Ordnung gesorgt hatten, was der königlichen Armee erlaubt hatte, ihre Bemühungen ganz auf Hohenforingen und Lodenburg zu konzentrieren. Aber damit nicht genug: Die Drachenhainer sorgten dafür, daß das vom Krieg in Mitleidenschaft gezogene Straßennetz wieder instandgesetzt und sogar erweitert wurde. Darüberhinaus wurde unter der Leitung des Grafen Waldemars und seines Sohnes Leomar dafür gesorgt, daß die Bevölkerung von Emarania sich trotz der ungewissen Zukunft eifrig um das Einbringen der Ernte kümmerte und es so nicht zu einer katastrophalen Hungersnot kam.

Wie es in den Abmachungen mit Regentin Walluma von Ostarien festgelegt worden war, ist die Zeit der Drachenhainischen Verwaltung mit der Einsetzung Angharad Elanors als regulärer Baronin nun zu Ende. Voller Dank für die uneigennützige Unterstützung eines Ostarischen Landesteils in den Zeiten der Not veranlaßte die Herrin Ostariens die Verabschiedung der Mannen Graf Waldemars in Form von ausgiebigen Feierlichkeiten zu begehen. Ein herzöglicher Abgesandter sprach besonders den Drachenhainer Baronen, die ihre Truppen zur Verfügung gestellt hatten, den außerordentlichen Dank Herzog Angilbert I. aus.

Die Drachenhainer Einheiten werden, gemäß den herzöglichen Auflagen für Emarania, durch Soldaten ersetzt, welche direkt dem Generalzeugmeister unterstellt sind. Vorerst fünfzig Mann Leibwache stehen unter dem Befehl der Baronin. Die ostarischen Verwalter, welche bisher den Drachenhainern zur Seite gestellt waren, werden vorerst auch weiterhin im Lande bleiben und ein Auge auf das Geschehen in Emarania werfen.

Bekanntmachung über die Inbesitznahme des Herzog-Uriel II.-Atolls

Jüngst erreichte die unter dem Kommando eines ostarischen Kapitäns stehende Darborkogge Ubena von Marola eine bis dahin nicht ausdrücklich in heligonischem Besitz stehende Insel, gelegen in der Jolsee vor der Küste Darians.

Der im Auftrag des Herzogs mitreisende Jorkil Güldentaler (in der Mannschaftsliste unter "Leutnant der Seesoldaten" aufgeführt), als einziger mit der notwendigen Handhabe zur ordentlichen Landnahme gemäß KHSg (Königlich Heligonisches Seegesetz) agierend, nahm das Eiland unter Zuprotokollgebung folgender Einzelheiten für Ostarien in Besitz:

Rechtsvorgang: Inbesitznahme einer Insel
Durchführender: Jorkil Güldentaler (Bevollmächtigter)
Zeugen: Kapitän (der hier nicht näher genannt werden darf); Haakon, Schiffsarzt; McBrain, Profos
Handlungsvollmacht des ostarischen Herzogs
Ort: Der Durchführende hielt das Zeremoniell auf der Ubena von Marola ab, was gemäß Art. XII des Königlich-Heligonischen Kolonialgesetzes (Eigenschaft ostarischer Boden) als räumliche Berechtigung zur Landnahme gilt (Sichtbarkeit vom eigenen Herrschaftsgebiet).
Datum: 30. Tag des 3. Helios des Jahres 27 nach Helos Aximistilius des III.
Zeremoniell:
  • Berufung der Zeugen
  • Ansprache des Kapitäns
  • Inbesitznahme durch den Bevollmächtigten
Getränk: Schädelspalter (Jolberger)

Nach der Rückkunft wurde das Eiland im Einvernehmen mit Regentin Walluma als "Herzog-Uriel II.-Atoll" im Königlich Heligonischen Liegenschaftsamt zu Escandra als ostarisches Lehen dem Heligonischen Besitz zugefügt. Die Auflassung durch seine Majestät erfolgte zum 1. Xurl des Jahres 27 nach H. A. III. Der Direktor des Liegenschaftsamtes lobte die durchführenden Personen und hob die vorbildliche und in allen Punkten juristisch korrekte Vorgehensweise des Bevollmächtigten hervor. Dies sei, so der Direktor, die erste rechtlich tadellose Landnahme seit der Eroberung von Brazfurt in den Nordlanden vor nunmehr 400 Jahren.

Über ihre weiteren Pläne mit der Insel gibt die Herzogsfamilie noch keine näheren Auskünfte. Es sei vorerst als ostarisches Krondepardtement dem Herzogshaus direkt unterstellt und soll in Bälde möglicherweise von einem noch zu benennenden Gouverneur verwaltet werden.

Die Fläche der Insel übertrifft die Größe des Stadtgebiets von Ankur gering. Es findet sich eine Erhebung im Süden, die Küste fällt im Südosten steil ins Meer ab, das Klima ist feuchtwarm. Die Insel ist gänzlich bewaldet, besondere Rohstoffe wurden nicht gefunden, es gibt keine Eingeborenen. Im Nordwesten bildet der Uferverlauf eine flache Bucht, die als Hafen benutzt werden könnte.

Lang lebe Herzog Angilbert I.!

Amtsrat Norrbarth Kesselflicker

Herzöglich-Ostarischer Marinekurierdienst

Amt für öffentliche Information

Amtliche Bekanntmachung

In meiner Eigenschaft als ostarischer herzöglicher Hofchronist und somit höchstgestellter zur Verfügung stehender ostarischer Beamter habe ich aufgrund der andauernden Unruhen in der Provinz Kendhas-Pailat in Abwesenheit der Regentin Walluma und des Baronatsverwalters Iklan Jhulym folgenden vorläufigen Erlaß verfügt:

  1. Alle von den schändlichen Umstürzlern im Rahmen ihrer verurteilenswerten Revolte gegen die Obrigkeit unternommenen Handlungen verstoßen gegen Heligonisches Lehensrecht und Ostarische Rechtsprechung gleichermaßen und sind von mir in diesem Sinne mit sofortiger Wirkung als nichtig erklärt. Den Verantwortlichen wird gemäß der Ostarischen Heeresurkunde der Prozeß gemacht.
    Die Verantwortlichen werden mit sofortiger Wirkung festgesetzt und ihres Besitzes und aller Bürgerrechte enthoben. Drei der Anführer haben sich des Verrats auf Herzöglicher und Baronatsebene in Tat und Wahrheit hauptverantwortlich schuldig gemacht und sollen mit sofortiger Wirkung auf dem Blutgerüst zu Yaldering vom Leben zum Tod gebracht werden. Die übrigen werden nach Ankur gebracht, wo sie sich im Frohndienst der Herzogsfamilie an ihrem Leben verdient machen dürfen.
  2. Das gesamte Lehen soll umbenannt werden. Die Bezeichnungen Kendhas Pailat, Vernmark oder Neuburg sind aufgehoben. Ab dem 3. Xurl soll es mit einem Namen benannt werden, den der Pailat im Einvernehmen mit dem Stadtrat von Yaldering bestimmen wird.
  3. Diejenigen Siedler, die sich unter dem Heerbann des ostarischen Generalfeldzeugmeisters Jareck von Jolberg im Jahr 26 nach Helos Aximistiliux des III. für die Eroberung der damals "Ödlandberge" genannten Landstriche verdient gemacht haben, werden mit ihren Familien die von Herzöglicher Seite erteilte unveräußerliche Erlaubnis erhalten, innerhalb der Grenzen des Lehens Siedlungen zu gründen, die unter dem Recht der Haga Steuerfreiheit und innere Selbstverwaltung genießen werden.
    Neugegründete Haga erhalten zum 2. Xurl die Freibriefe, die die genauen Regulierungen zum Inhalt haben werden. In jedem Fall werden sie als Wehrdörfer dauerhaft zur Verteidigungspflicht herangezogen.
  4. Yaldering wird zur Freistadt erhoben werden. Damit genießt sie verminderte Steuerpflicht gegenüber dem Pailat, nicht aber dem Herzogshaus und sie wird fürderhin das Recht erhalten, sich nach innen in noch zu verfügendem ordentlichen Maße selbst zu verwalten. Des weiteren ist es der Freistadt Pflicht und Schuldigkeit, ihren dem Herzogshaus verbrieften Wehrauftrag gegen die böslichen Angriffe aus den verderbten Ödlanden treu mit Leib und Leben zu erfüllen. Auch dies wird im einzelnen noch bestimmet werden.
    Die Stadt erhält zum 2. Xurl die Stadtrolle, die die genauen Regulierungen zum Inhalt haben wird.
  5. Die gesamten Hochlande nebst der Stadt Galtur und dem Ort Kamar, ebenso die Vaitaschlucht und die Südhänge nach Arnach hin gehen in den direkten Besitz des Pailat.
  6. Alle freien Bewohner des Lehens, ob Hochgestellte oder Bauern, Männer oder Frauen haben nicht nur das Recht, Waffen zu tragen, sondern auch die Pflicht, sie außerhalb der Siedlungen mit sich zu führen und die Bürgerschuld, sich nach rechtem Maß in ihrer Anwendung zu üben.
    Von diesem Erlaß ausgenommen sind die Bewohner der Hochlande. Ihnen wie jedem Reisenden, der sie betreten will, ist es verboten, Waffen mit sich zu führen. Handlungen wider diese Regel werden strengstens geahndet.
  7. Es herrscht die Freiheit des Glaubens. Die Baronatsverwaltung braucht keiner Glaubensgemeinschaft Zugeständisse jedweder Art zu machen. Es gibt folgende Sonderregelungen:
    • In den dem Pailat direkt unterstellten Ländereien wird nur die Ausübung des ogedischen Glaubens geduldet. Dieser wird selbstverständlich durch die Ordensburg finanziert.
    • Yaldering hat in ihrer Eigenschaft als eigenständige Provinzhauptstadt die Pflicht, alle im Stadtrat vertretenen Religionsgemeinschaften zu dulden und deren Angehörige in Fragen der Ausübung des Glaubens zu unterstützen.
    • Die Haga haben sich in religiösen Dingen selbst zu organisieren.
  8. Die Verteidigung des Baronats wird vom Herzogshaus verfügt und stellt die erste Pflicht jedes Bürgers dar.

Dieser Erlaß wird auf schnellstem Weg nach Ankur überstellt, um von der Regentin Walluma von Ostarien verbindlich befohlen zu werden. Er soll am ersten Tag des 2. Xurl in Kraft treten.

Außerdem soll der junge Ritter Roland Welheim, uns in dankenswerter Weise von seiner Hochwohlgeboren, Thioderik von Wälsung, Baron von Buchenfels, zur Verfügung gestellt, das weitere Umland erkunden und kartographieren. Namentlich das Hochland um den Pailat und die Stadt Galtur, die Vaitaschlucht samt Nebenschluchten und das noch vollends unbekannte Kallerfeld sollen von ihm erforscht werden. Sein Ziel ist es, unsere Kenntnis des weiteren Umlands bis an die Grenzen der Ödlande zu vergrößern und hernach mögliche Standorte für zwei neue Siedlungen im Osten und im Norden, namentlich Leiana und Malderpot, ausfindig zu machen.

Möge der Eine in seiner Gnade unsere Häuser segnen und alles, was darinnen ist!

Gegeben zu Yaldering, 2. Helios des 27 nach Helos Aximistilius III.

Karlon vom Storcheneck

Neues aus Emarania

Nach ihrer Rückkehr aus Escandra und Ankur hat Baronin Angharad Elanor ihre Regierungsgeschäfte wieder aufgenommen. Es gab keine Feierlichkeiten, lediglich ein Dankgottesdienst wurde in der Kathedrale von Wasserau abgehalten, in dessen Verlauf Oberst Valerian zum Ritter geschlagen wurde und die kleine Stadt Oberau mit dem inzwischen fertiggestellten Hafen zum Lehen erhielt.

Die drachenhainer Truppen haben mit dem Abzug aus Emarania begonnen, wobei die Abteilung der Wolfenfelder, die aus 50 Mann besteht, von Baronin Angharad nach Wasserau eingeladen wurde - zum Dank für die Hilfe Wolfenfelds in den vergangenen Jahren, wie man im Schloß verlauten ließ. Die Wolfenfelder folgten dieser Einladung freudig.