Das Wirtshandwerk

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Handwerk und Zünfte

Wirt zu sein ist - im Gegensatz zu den Zuständen anderenorts - in Heligonia ein ehrbares, in Zünften verfasstes Handwerk. Die meisten Landesherren machen den Wirtsgesellenheliosbrief zur Voraussetzung für die Eröffnung oder Übernahme einer Taverne. Einen Meisterheliosbrief, der anders als in anderen Handwerkszünften ausschließlich ehrenhalber für besondere Verdienste am Wirtsstand verliehen wird, haben dagegen nur die wenigsten Wirte. Bekannte Meisterwirte sind:

  • Härtwig aus Härtwigs Hafen
  • Knutwig von Arnach
  • Lobart und Hieronyma Wechselzweig
  • Oswald Osiander
  • Prillohner Wunkel
  • Raffaele Tutti


Die Wirtszunft erlaubt im Gegensatz zu den meisten anderen Handwerksständen die Zugehörigkeit zu anderen Berufsständen. Nicht wenige Wirte betreiben ihre Gaststätte im Nebenerwerb und sind Winzer, Bäcker, Metzger, Fischer, Händler oder sogar ogedische Geweihte oder ceridische Geistliche. Eine weitere Besonderheit der Wirtszunft ist, dass sie an keinem festen Ort zu finden ist. Regionale Versammlungen werden in allen Tavernen des Reiches abgehalten.


Ausbildung

Wer sich einen Wirtsgesellenheliosbrief verdienen möchte, muss für mindestens drei Jahre und in mindestens sieben Tavernen als Jungwirt gearbeitet haben und dies mit einer von den Wirten geführten Zeugnisrolle nachweisen. Das Schreiben, Lesen und Rechnen sowie Grundkenntnisse der Koch- und Braukunst müssen erlernt werden, sodann muss binnen eines Jahres rechtmäßig eine Taverne übernommen werden, um den Brief auf Dauer erhalten zu können. Da vor allem die Bedingung der eigenen Taverne nicht immer leicht zu erfüllen ist, bleiben viele Jungwirte für längere Zeit bei ihrem letzten Lehrwirt.


Der Tafernheliosbrief

Heligonisches Recht und Gesetz sehen vor, dass alle Rechtsträger durch Heliosbriefe legitimiert sein müssen. Normalerweise sind dies heligonische Untertanen, doch es gibt Ausnahmen. Rechtmäßig betriebene Tavernen, Schänken, Gasthäuser oder Herbergen jedweder Art sind an einen eigenen Heliosbrief gebunden, der vom Landesherren ausgestellt wird und unabhängig von der Person des Wirts besteht. Somit ist die Taverne selbst Trägerin von Rechten, wovon nur die drei wichtigsten genannt sein sollen:

  • Schankrecht
  • Herbergsrecht
  • Brau- und Brennrecht


Nicht immer werden Tavernen mit beiden Heliosbriefen (Wirtsgesellenheliosbrief und Tafernheliosbrief) betrieben. Der Wirt handelt dann als Zapfwirt. Nur manchmal wird das auffallen und zu Unannehmlichkeiten führen, doch sollte Folgendes bedacht werden: Wer als Wirt eine Taverne ohne Tafernheliosbrief betreibt, handelt als Zapfwirt und riskiert, dass die Zunft seinen Wirtsgesellenheliosbrief einzieht (verzichtet die Zunft jedoch darauf, darf die Taverne betrieben werden). Wer als Wirt ohne Wirtsgesellenheliosbrief eine Taverne betreibt, handelt ebenfalls als Zapfwirt und riskiert, dass der Landesherr den Tafernheliosbrief einzieht (verzichtet der Landesherr jedoch darauf, darf die Taverne betrieben werden). Wenn keiner der beiden Heliosbriefe existiert, kann dem Wirt der Prozess gemacht und die Taverne geschlossen werden, falls die Taverne bei Zunft oder Landesherrn unerwünscht sein sollte.


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