Nachtmarkt von Al-Safani

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Das Tavernenangebot in Al-Safani in der Grafschaft Darian ist trotz des wechselnden und regelmäßig vorübergehend äußerst wohlhabenden Publikums spärlich. Stattdessen geht man auf den Nachtmarkt. Er entsteht an jedem Abend nach Sonnenuntergang aufs Neue am kurzen (und vom Meer her leicht zu verfehlenden) Kai von Al-Safani, und zwar genau dort, wo an jedem Morgen die wenigen Fischer der Stadt ihren stattlichen Fang verkaufen.

Hauptsächlich werden alle erdenklichen, auf dem Markt frisch zubereiteten Spezereien feilgeboten. Der gegrillte Fisch ist unschlagbar! Selbstverständlich gibt es auch Stände mit Tee oder darianischem Kaffee. Wer möchte, kann sich mit Dattelwein oder Rum vergnügen; insbesondere bei den Damen ist süßes und bekömmliches Merisa (Hirsebier, eine darianische Spezialität) sehr beliebt. Liebhaber der gepflegten Wasserpfeife werden in mehreren Zelten ebenfalls fündig werden. Nicht zuletzt verkaufen wenige Stände immer wieder auch sehr preisgünstigen aber wohlfeilen Schmuck, kostbare ausländische Münzen, halbtrockene Handelswaren, Segeltuch, brauchbare Seilstücke oder kaum getragene Seemannsgarnituren, die manchmal unweit der Stadt wie zufällig am Strand angespült und gefunden werden. Auffallend und für Darian untypisch ist das sehr zurückhaltende Feilschen bei den Warenständen. Manchmal scheinen die Händler beinahe froh, ihre Angebote zu Spottpreisen rasch verkaufen zu dürfen.

Obwohl die belebende Abendbrise vom Meer zu einem Besuch des wahrlich sehenswerten Nachtmarkts einlädt, der mit seinen bunten Ständen und Lampions im Vordergrund, mit der dunklen Jolsee im Hintergrund und mit dem darianischen Sternenhimmel darüber wirklich sehr stimmungsvoll ist, ist auch ein Wort der Warnung angebracht: Es gibt derart viele Beutelschneider, dass der geneigte Reisende sein Hab und Gut besser nicht mit auf den Markt nehmen oder ihn zumindest sehr nah am Körper tragen sollte. Wer hingegen selbst Beutelschneider ist, beachte zwei wichtige Regeln. Erstens: Es schickt sich nicht, einem anderen Beutelschneider, der bereits auf den Plan getreten ist, einen Beutel vor der Nase wegzuschneiden. Zweitens: Beutelschneiderei bei bereits gestohlenen Beuteln ist keinesfalls unrechtmäßiger als der Erstraub.





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