Baronie Neuenstein: Unterschied zwischen den Versionen

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== Gesetze und Gesetzgebung ==
== Gesetze und Gesetzgebung ==
Oberste gesetzliche Richtlinie ist die Königliche Halsgerichtsordnung, obwohl diese im Allgemeinen sehr mild ausgelegt wird. Nur gegen Schmuggler und Straßenräuber wird extrem hart vorgegangen. Höchster Richter und Gesetzgeber auf Baronieebene ist der Baron. Der vorletzte Baron hat bei seiner Regierungsübernahme einen Standesrat einberufen, der die Regierungsgeschäfte größtenteils autark führt, obwohl der Baron jederzeit eingreifen könnte und grundsätzlich das letzte Wort hat. Der Standesrat bestand aus:
Oberste gesetzliche Richtlinie ist die Königliche Halsgerichtsordnung, obwohl diese im Allgemeinen sehr mild ausgelegt wird. Nur gegen Schmuggler und Straßenräuber wird extrem hart vorgegangen, ausserdem werden Vergehen wieder das Toleranzedikt seiner königlichen Majestät, Aximistilius III. streng betraft. Höchster Richter und Gesetzgeber auf Baronieebene ist der Baron. Der vorletzte Baron hat bei seiner Regierungsübernahme einen Standesrat einberufen, der die Regierungsgeschäfte größtenteils autark führt, obwohl der Baron jederzeit eingreifen könnte und grundsätzlich das letzte Wort hat. Der Standesrat bestand aus:
drei Vertretern der Händlergilde, drei Vertretern aus dem Bauernstand, drei Vertretern aus den Handwerkerzünften und drei aus den übrigen Ständen. Diese wurden alle zwei Jahre gewählt und der Baron ließ ihnen größtenteils freie Hand. Was auch weiterhin so bleibt, ausgenommen hiervon ist das Militär sowie Steuer- und Zollwesen.
drei Vertretern der Händlergilde, drei Vertretern aus dem Bauernstand, drei Vertretern aus den Handwerkerzünften und drei aus den übrigen Ständen. Diese wurden alle zwei Jahre gewählt und der Baron ließ ihnen größtenteils freie Hand. Was auch weiterhin so bleibt, ausgenommen hiervon ist das Militär sowie Steuer- und Zollwesen.



Version vom 23. Dezember 2008, 16:14 Uhr

Baronie Neuenstein
WappenNeuenstein.gif
Hauptstadt Wingen
Herrscher Baron Karolus von Neuenstein
Fläche 4.494 Meilen2
Einwohner 5.650
Lehen

Baronie im Südosten des Herzogtums Ostarien

Landeswappen

Das Wappen zeigt die Marashnatter in schwarz auf silbernem Grund und ein silbernes Pferd auf rotem Grund. Dieses steht für die überragenden Eigenschaften der legendären Eowar als Streitrösser in den Diensten ostarischer Ritter. Der Rote Grund gilt als die Farbe derer zu Neuenstein, da dies das Blut symbolisiert, welches das Geschlecht im Laufe vieler Generationen im Dienste ihrer Herren für das Land vergossen hat. Der Helm steht für die Wehrhaftigkeit die das Geschlecht derer zu Neuenstein seit Generationen prägt.

Landschaftsbild

Die Baronie Neuenstein

Das in Ostarien südöstlich gelegene Neuenstein grenzt im Süden an das Fürstentum Drachenhain und das Fürstentum Thal. Im Osten bildet der Brazach die Grenze. Im Westen liegt Buchenfels und im Norden die Erzmark. Sanfte Hügel, lichte Wälder und weite grüne Ebenen beherrschen das Landschaftsbild.

Das Land und die Städte Neuensteins

Neuenstein ist ein sehr ländliches, hauptsächlich auf Landwirtschaft, Viehzucht und Fischfang aufgebautes Reich. Durch hohe Erträge bei der Zucht und Ernte, sowie dem regen Handel, hat man es sogar zu bescheidenem Wohlstand gebracht. Als Novum ist der vermehrte Handel mit Apfelbrannt und dem Birnenbrannt zu erwähnen, welcher sich in der Hand des Barons befindet und der gegen gutes Geld bereit ist, Konzessionen zu erteilen.

Die Städte in Neuenstein

Wingen ist die Hauptstadt, mit der auf einem Hügel liegenden Festung Hornsklimm. Wingen liegt an der befestigten Handelsstraße, hat ungefähr 800 Einwohner und ist Sitz der Regierung. Das am Brazach gelegenen Wasserberg hat circa 450 Einwohner, hauptsächlich Händler und Fischer. Hier hat auch die bekannte Händlerfamilie Amer aus Betis ein großes Kontor. Beachtenswert ist, dass Wasserberg der Sitz der Neuensteiner "Flotte" ist. Hohen Zollfels hat rund 400 Einwohner, wovon viele Holzfäller sind. Durch den regen Grenzverkehr hatte die Stadt in den letzten Jahren einen enormen wirtschaftlichen Aufschwung erfahren, sowie sehr großen Bevölkerungszuwachs. Hohen Zollfels ist auch der Sitz der Grenzgarden, die die Grenzen überwachen.

Religion

Hauptreligion ist das Ceridentum, wie auch der Glauben der Herrscherfamilie. Ungefähr die Hälfte der Einwohner sind Ceriden, vor allem im Norden des Landes, wo sich auch die Pretoriusaner-Abtei Canice (Abt Peregrinus) befindet. Allerdings herrscht in Neuenstein Religionsfreiheit und die bisherigen Barone achteten streng auf die Einhaltung dieses Rechtes. Im Süden gibt es viele Ogedenheiligtümer, während diese im Norden seltener sind. Bei Mooringen liegt die Hilariusitenabtei Daron (Abt Bebo von Graulund).

Bevölkerung

Die Neuensteiner sind ein friedlicher Menschenschlag, immer bereit auch wegen kleinster Anlässe Feste zu feiern. Sie sind zwar nicht die schlauesten Bewohner Ostariens, aber fleißig und ehrlich. In Neuenstein herrscht Ruhe, nur gelegentlich gibt es in Glaubensfragen kleine Streitereien, die aber mit ein bisschen Verstand und anschließendem Besuch der hiesigen Schenken schnell wieder beigelegt sind.

Der Baron von Neuenstein lies die Schulpflicht 32 n.A.III. wieder abschaffen. Als Ersatz dafür wird am Hilariustag die Schule durch die Pretoriusaner und Hilariusiten gehalten, was dem einfachen Volk ein ausreichend Maß an Bildung sein sollte. Dagegen wird die Anzahl der Wehrtage pro Jahr auf 20 festgesetzt und es werden von nun an 12 Frontage für den Lehensherren und 8 für den Baron von jedem Bürger Neuensteins zu leisten sein, dies kann auch in monetärer Form geschehen.

Die Neuensteiner sind hauptsächlich Bauern, Viehzüchter, Fischer und Holzfäller, auch Händler sind in Neuenstein stark vertreten. Die meisten Neuensteiner leben in kleinen Dörfern oder Gehöften, die sich mit den meisten Dingen selbst Versorgen. Es gibt jedoch gerade im Süden und in der Hauptstadt Wingen regelmäßige Markttage wo man beinahe alles erwerben kann. Dies liegt an der Nachbarschaft zu Drachenhain und Thal, mit denen reger Handel getrieben wird.

Handel und Wirtschaft

Hauptexportgüter sind Lebensmittel, wie Weizen und Hafer, aber auch Rinder werden gehandelt. Einer der beiden Besonderheiten sind die berühmten Neuensteiner Pferde, von denen jedoch nur sehr wenige gehandelt werden, wodurch auch ihr Preis horrende Höhen erreicht. Die Eowar gehören zur edelsten Pferderasse in ganz Ostarien und sind für ihre Ausdauer, Schnelligkeit sowie für eine geradezu sprichwörtliche Treue berühmt. Allerdings ist das westlich von Wingen gelegene Gestüt sehr klein und es werden 73 Tiere gehalten. Die Eowar gelten in ganz Heligonia und darüber hinaus als die besten Streitrösser und haben einen absolut untadeligen Ruf der auch ihren Preis rechtfertigt, der zum Teil bei mehreren Hundert Dukaten pro Pferd liegt. Diese werden alljährlich im Frühjahr bei der großen Pferdeauktion in Wasserberg versteigert. Die andere Besonderheit ist die Purpurhaube, ein Pilz der nur in Mooringen (einem kleinem Sumpfgebiet im Süden Neuensteins) wächst. Das alleinige Handelsrecht für diesen Pilz, der die Fähigkeit hat, Stoff sehr geschmeidig zu machen und ihn Purpur einzufärben, hat die Händlerfamilie Amer aus Betis. Importiert werden alle Arten von Handwerksgütern und ähnlichen Dingen, vor allem Bier und Wein sind begehrte Güter in Neuenstein, und es wird teilweise weit über Marktwert dafür bezahlt.

Gesetze und Gesetzgebung

Oberste gesetzliche Richtlinie ist die Königliche Halsgerichtsordnung, obwohl diese im Allgemeinen sehr mild ausgelegt wird. Nur gegen Schmuggler und Straßenräuber wird extrem hart vorgegangen, ausserdem werden Vergehen wieder das Toleranzedikt seiner königlichen Majestät, Aximistilius III. streng betraft. Höchster Richter und Gesetzgeber auf Baronieebene ist der Baron. Der vorletzte Baron hat bei seiner Regierungsübernahme einen Standesrat einberufen, der die Regierungsgeschäfte größtenteils autark führt, obwohl der Baron jederzeit eingreifen könnte und grundsätzlich das letzte Wort hat. Der Standesrat bestand aus: drei Vertretern der Händlergilde, drei Vertretern aus dem Bauernstand, drei Vertretern aus den Handwerkerzünften und drei aus den übrigen Ständen. Diese wurden alle zwei Jahre gewählt und der Baron ließ ihnen größtenteils freie Hand. Was auch weiterhin so bleibt, ausgenommen hiervon ist das Militär sowie Steuer- und Zollwesen.

Militärwesen

Das Neuensteiner Militär besteht aus folgenden Teilen und Verbänden:

  1. Die schwere Neuensteiner Kavallerie: 50 Mann Lanzenreiter bestens ausgerüstet und geschult.
  2. Die Wingener Bogenschützen, ein 20 Mann starker Verband, der in seinem Können seinesgleichen sucht. Dieser wird im Kriegsfalle bis auf 50 Mann aufgestockt.
  3. Die Grenzgarden, eine Einheit die sowohl aus Wehrpflichtigen Freien wie auch aus Berufssöldnern besteht. Diese Einheit wurde auf 200 Mann aufgestockt und hat nun auch die Überwachung der Grenzen und des Schmuggels zur Aufgabe. Sie rekrutieren sich aus den Wehrpflichtigen Freien und den Söldnern und stellen das Gros der Neuensteiner Armee dar.
  4. Die Neuensteiner Pikeniertruppe. Eine 50 Mann Starke Truppe die den Schutz der Baronie gewaehrleistet.

Im Kriegsfall würde die sogenannte Heimwehr aufgestellt, die aus 2 Schwertbannern zu je 500 Mann bestehen. Desweiteren ist jeder Lehensmann der sechs Provinzen angehalten eine 20 bis 30 Mann starke Truppe aufzustellen und zu unterhalten. Es wird darüber hinaus in jeder größeren Ansiedlung ein Zeughaus eingerichtet, in welchem die Wehr der Bauern und der Heimwehr untergebracht ist. Dort hat sich ein jeder wehrfähige, männliche Neuensteiner zwischen dem 15. und dem 40. Lebensjahr einzufinden, wann immer eine Wehrübung ausgerufen wird oder der Kriegsfall eintritt. Darüber hinaus ist jeder Freie Neuensteiner ermächtigt eine Waffe von nicht mehr als zwei Fuß (ca. 60 cm) Länge zu tragen. Nicht gestattet sind Hämmer, Streitkolben, Streitäxte und Morgensterne. Unfreien und Knechten ist das Tragen einer Waffe von maximal 1 Fuß (ca. 30 cm) und nur mit einer scharfen Seite gestattet.

Burgen und Festungen

Die meisten Burgen und Festungen in Neuenstein unterstehen der Baronie direkt, was bedeutet das sie aus Mitteln der Baronie finanziert werden. Dennoch sind einige der Anlagen den jeweiligen Lehensherren zur Verfügung gestellt. Wichtige Burgen in Neuenstein sind: Burg Wingen- Regierungssitz, Burg Natternburg- wehrhafteste Festung Neuensteins und Sitz des Freiherrn von Natternburg, Burg Hohenfels- Sitz des Freiherrn von Hohen Zollfels, Burg Wasserburg- Sitz der Freiin von Wasserburg, Burg Ostlingen und die Feste Wachstet- wichtige Grenzbefestigungen.

Fauna und Flora

Außer den in Ostarien und Drachenhain vorkommenden Tierarten und Pflanzen, gibt es außerdem die Moorratte: Ein rattengroßes Nagetier, dessen Biss leicht giftig ist, und Wahnvorstellungen verursacht. Versuche dieses Gift zu gewinnen sind bis jetzt fehlgeschlagen. Auch die Purpurhaube muss hier erwähnt werden.

Steuern und Abgaben

Von den Waren, die aus, nach oder durch Neuenstein gehen, wird in unterschiedlicher Höhe Zoll verlangt. Man kann aber auch einen Zollfreibrief vom Baron erwerben, der jedoch einiges kostet. Die Bezollung richtet sich nach den Warenströmen und den eigenen produzierenden Markt. Des weiteren wird nicht nur von den Ceriden der Hilariusdukat verlangt, es wird auch eine göttergefällige Abgabe von den Ogeden erhoben. Diese fließt als Heliosgroschen direkt in die Tasche des Königs und der Ogedischen Geweihten.

Weitere wichtige Orte und Institutionen

Der Marinestützpunkt Brüggen

Die Herzöglich-ostarische Pionierakademie