Academia Rei Praeheliotica: Unterschied zwischen den Versionen
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Für das Tragen von Waffen mag die Academia nicht allzuviele Vorschriften erlassen, denn hier im schönen Tlamana herrscht Frieden und auch versteht die hochverehrte Baronin Leabell es, das ihr anvertraute Land blühen und gedeihen zu lassen, so dass nicht notwendig ist, in den Mauern der Universitas bewaffnet zu sein. | Für das Tragen von Waffen mag die Academia nicht allzuviele Vorschriften erlassen, denn hier im schönen Tlamana herrscht Frieden und auch versteht die hochverehrte Baronin Leabell es, das ihr anvertraute Land blühen und gedeihen zu lassen, so dass nicht notwendig ist, in den Mauern der Universitas bewaffnet zu sein. | ||
§1 - Über das Tragen von Waffen | §1 - Über das Tragen von Waffen | ||
§1.1 Keine Waffe, welche die Länge eines menschlichen Unterarmes überschreite, darf auf dem Gelände der Universitas oder in ihren Räumlichkeiten getragen werden. | §1.1 Keine Waffe, welche die Länge eines menschlichen Unterarmes überschreite, darf auf dem Gelände der Universitas oder in ihren Räumlichkeiten getragen werden. | ||
§1.2 | §1.2 | ||
§1.2. | |||
§1.2.2 Bei Adeligen aus dem Ausland ist ein Waffenband anzubringen. | §1.2.1Diese Waffe soll bei heligonischen Adeligen offen oder in Waffenscheide getragen werden dürfen. | ||
§1.3 Ausnahmen von §1.1, wenn nicht §1.2 zutrifft, sind schriftlich und vorab (spätestens am Eingangstor) mit Begründung bei der Universitätsleitung zu beantragen. | |||
§1.2.2 Bei Adeligen aus dem Ausland ist ein Waffenband anzubringen. | |||
§1.3 Ausnahmen von §1.1, wenn nicht §1.2 zutrifft, sind schriftlich und vorab (spätestens am Eingangstor) mit Begründung bei der Universitätsleitung zu beantragen. | |||
=== Bemerkungen zum Umgang mit Gästen und Institutsfremden - Verhaltenscodex === | === Bemerkungen zum Umgang mit Gästen und Institutsfremden - Verhaltenscodex === |
Version vom 4. September 2024, 20:54 Uhr
Die Academia Rei Praeheliotica zu Idyllie (häufig einfach Universität Tlamana genannt) wurde im 2. Xurl des Jahres 28 n.A. III von Baronin Leabell von Tlamana gegründet. Der selbstauferlegte Zweck der Academia ist das Sammeln und Bewahren des Wissens über die Geschichte Heligonias und dessen, was sich darin entwickelt hat. Daher rührt auch ihre umfangreiche Bibliothek. Die Akademie gehört keiner der großen Orden an, jedoch finden sich unter ihren Mitgliedern neben einigen freien Magii mehrere Anhänger des Nexus Corenae und des Ordo Mechanicus. Seit ihrer Gründung wird die Universität vom Magister Dekanus Rasmus Adastrasus geführt.
Die Statuten der Academia
In den Statuten sind die Verfahrensweisen niedergelegt, die es bei einem Studium, einer Lehrtätigkeit, sowie einer Forschungstätigkeit an der Academia oder in deren Auftrage oder Dienste zu beachten gilt. Fernerhin sind hier alle Regelungen, Empfehlungen und Vorschriften aufgeführt, die das Zusammenleben an der Universität, den Empfang von Besuch und alle sonstigen Bereich betreffen. Zusätzliche Hinweise betreffs der jeweiligen Fakultäten können, müssen aber nicht, in den betroffenen Fakultäten ausliegen. Es sei vermerket, dass bei einem schwerwiegenden Verstoße gegen eine dieser Richtlinien der Verbleib der/des Jeweiligen an der Academia durchaus zum Diskurs steht oder auch die forscherische Freiheit und Unabhängigkeit eingeschränkt werden kann. Es sei jedoch auch nicht verschwiegen, dass auch zu beachten sei die königliche Halsgerichtsordnung sowie die Regeln, Gesetze und Vorschriften, die einem jeden durch den Orden, dem er verpflichtet ist, auferlegt sind. Hier nun seien genannt die einzelnen Richtlinien und Regelwerke, denen man sich unterzuordnen hat, ohne Beachtung des Standes oder der Herkunft, soweit nicht ausdrücklich in anderen Vorschriften darauf verwiesen wird.
Über die Zwecke dieser Academia
Der Zwecke der Academia rei Praeheliotica sei zu sammeln und zu bewahren all das Wissen, welches stammt aus den frühesten Zeiten der Gründung und Besiedelung des Gebietes des heutigen Reiches von Heligonia und dessen, was aus diesem Wissen sich hat entwickelt, all dies, was darüber bekannt sei im Lande Heligonia und was werde fürderhin dort hinein getragen von wandernden Gelehrten, Barden, Geschichtenerzählern und all dem anderen Volke, welches aus fernen Ländern zu uns kommet und zu berichten weiß. Es soll keine Unterscheidung gemacht werden ob des Standes, dem der Berichtende angehört. Es soll dabei keine Unterscheidung gemacht werden, ob der Berichtende sei aus dem unsrigen Lande oder ob er aus fremden Landen komme. Wohl soll aber vermerkt werden, ob die berichteten Geschehnisse von ihm daselbst vernommen wurden oder ob er sie nur aus dem Munde Anderer erfahren habe. Es soll auch kein Unterschied gemacht werden ob der Natur der Geschehnisse, die berichtet werden. Seien es nun Dinge, die einen Medicus betreffen oder Dinge, welche für die Ahnenforscher von Interesse seien, all jenes soll vermerkt werden. Es soll aber jenes Wissen auch anderen Gelehrten zur Verfügung gestellt werden, so sie sich würdig erwiesen haben, an all jenen Wundern und Herrlichkeiten, die uns bekannt, teilzuhaben.
Richtlinien, wie mit Werken des Wissens zu verfahren sei
Auf das nichts von dem, was erfahren wurde, verloren gehe, so soll damit folgendermaßen verfahren werden: 1. Es sollen von einem jeden Schriftstück zumindest der Kopien vier angefertigt werden. Dabei soll auf höchste Genauigkeit und Lesbarkeit geachtet werden. 2. Das Original der Schrift - so sie im Besitze der Universität sich befindet - und eine Kopie soll in die Archive der Universität übergehen. 3. Zwei der anderen Kopien sollen an getrenntem Orte verwahret werden, doch auch getrennt voneinander selbst. Diese beiden Orte sollen nur dem Verwalter der Archive und den Personen, denen er verantwortlich ist, bekannt sein. 1. Die vierte Kopie soll übersandt werden an die königliche Bibliothek zu Escandra, auf das auch deren Wissen und Ruhm vermehret werde. Beigefügt seien aber Richtlinien über den Gebrauch der Schrift, über welchen allein zu bestimmen obliegt einem Gremium der Universität von Tlamana. 2. So ein Schriftstück von öffentlichem Interesse sei, so soll eine weitere Kopie erstellt werden, die in der Bibliothek der Universität reisenden Gelehrten und Scriptoren zur Verfügung gestellt werde. 3.Über den Gebrauch der Schriftstücke aus den Archiven soll ein Gremium entscheiden, welches sich mit einem jeden Antrag separat beschäftigen soll, der auf Überlassen eines Schriftstückes in jedweder Form gestellt wird.
Wem die Academia gegenüber verpflichtet ist
Diese Universität wurde einberufen und gegründet durch Baronin Leabell von Tlamana. So sei hier nun festgelegt, dass die Universität nur Baronin Leabell gegenüber schuldig und verantwortlich sind, soweit es die Belange der Universität betrifft. Welche Schuld und Verantwortung ein jeder selbst der Angehörigen der Universität eigenen Lehnsherren oder Ordensmitgliedern gegenüber habe, derlei Dinge mögen nicht die Universität als Universität betreffen. Im Falle eines Konfliktes der Interessen soll ein Kuratorium darüber Entscheidung fällen, wie in dem speziellen Falle verfahren werden soll.
Über das Tragen von Waffen und besonderen Gegenständen
Präambel Für das Tragen von Waffen mag die Academia nicht allzuviele Vorschriften erlassen, denn hier im schönen Tlamana herrscht Frieden und auch versteht die hochverehrte Baronin Leabell es, das ihr anvertraute Land blühen und gedeihen zu lassen, so dass nicht notwendig ist, in den Mauern der Universitas bewaffnet zu sein.
§1 - Über das Tragen von Waffen
§1.1 Keine Waffe, welche die Länge eines menschlichen Unterarmes überschreite, darf auf dem Gelände der Universitas oder in ihren Räumlichkeiten getragen werden.
§1.2
§1.2.1Diese Waffe soll bei heligonischen Adeligen offen oder in Waffenscheide getragen werden dürfen.
§1.2.2 Bei Adeligen aus dem Ausland ist ein Waffenband anzubringen.
§1.3 Ausnahmen von §1.1, wenn nicht §1.2 zutrifft, sind schriftlich und vorab (spätestens am Eingangstor) mit Begründung bei der Universitätsleitung zu beantragen.
Bemerkungen zum Umgang mit Gästen und Institutsfremden - Verhaltenscodex
Ein Jeder soll freundlich begüßet werden. Es soll sich erkundigt werden nach seinem Wohlbefinden, seiner Anreise und dem letzten Orte, an dem er verweilte. Dies sei in kurzer Form neben seinem Namen niedergeschrieben. Ein ausländischer Besucher sei auf die wichtigsten Gesetze Heligonias, die Lex Arcana, sowie auf die Verhaltensregeln auf dem Universitätsgelände hingewiesen. Ein heligonischer Besucher sei auf die Verhaltensregeln auf dem Universitätsgelände hingewiesen. Besonderheiten der Anreisenden sollen ebenfalls schriftlich dokumentiert werden.
Die Fakultäten
Ältere Sprach- und Ereignisgeschichte
Hier soll sowohl der kulturelle als auch der historische Hintergrund unsres Landes beleuchtet werden.
Alchimie, Medizin und Pflanzenkunde
Die Lehre der Tinkturen, Heilmittel, Gifte, deren Anwendung und Herstellung stehen hier im Mittelpunkt der Lehre und Forschung.
Archäologie
Erkenntnis aus dem zu ziehen, was frühere Kulturen an Bauwerken und Ruinen uns hinterlassen haben hat sich diese Fakultät zum Ziele gesetzt.
Externa
Sowohl was sich außerhalb unsers Landes abspielt als auch das, was sich ansonsten nicht zuordnen läßt ist der Gegenstand dieser Fakultät. Hier wird ebenfalls die Organisation und Durchführung von Exkursionen betrieben.
Geographie
Die Lehre von der Struktur, Beschaffenheit und den Schätzen des Bodens wird hier behandelt.
Grundlagen
Hier erlernt Ihr das Handswerkszeug und die Hilfsmittel, die für ein heliosgefälliges Studium vonnöten sind.
Mechanik
Für das Studium, Forschung und Lehre der reinen Mechanik, der Apparatismenmechanik und der Alchimie in der Mechanik ist man hier bestens gerüstet.
Religionskunde, Sagen und Mythen
Die Lehren der Götter und die Sagen und Mythen der Völker werden hier betrachtet.
Schriftenlehre
Die Kunst des Schreibens, Lesens, der Schriften und Schriftzeichen.
Die Räumlichkeiten
Schreibstube
Hier könnt Ihr Botschaften und Mitteilungen an einzelne Magister oder Fachschaften aufgeben. Hier findet Ihr auch eine Sammlung von wichtigen Dokumenten.
Bibliothek
Die Bibliothek der Academia. Ein Ort des Studiums und des Lernens, ausgestattet mit vielen Standartwerken und Artikeln spezieller Thematika.
Raum für Dispute
Wenn es Euch nach Diskussionen über wissenschaftliche Thematika und den Stand der Forschung ist, so seid herzlich eingeladen, daran teilzunehmen.
Der Kartenraum
Um Euch bei Eurer weiteren Reiseplanung zu helfen wurden hier Karten mit empfehlenswerten Reisestrecken ausgehängt.
Die Magister
Magister Adelmus von Angerwalde
Freier Gelehrter in den Diensten von Krator von Rebenhain
Adelmus von Angerwalde wurde im Jahre 4 vor A. III. in Angerwalde geboren. Dieses Städtchen liegt nicht in Heligonia, ist aber nur etwa 40 Meilen westlich der Baronie Rebenhain, jenseits des Jolborn. Mit 15 Jahren ging Adelmus, begünstigt durch eine kleine Erbschaft, in das heligonische Escandra, um dort zu studieren. Für das Arcane kaum zugänglich, entwickelte er besondere Fähigkeiten auf dem Gebiet der heligonischen Mediävistik. Vor allem Sprach- und Schriftgeschichte, aber auch Ereignisgeschichte der älteren Zeit banden seine Energie.
Im Jahre 16 n. A. III. erhielt er seine Demission als Magister Mediävisticus. In den folgenden Jahren verdingte er sich als freier Gelehrter in den verschiedensten Teilen Heligonias, bis er im Jahre 21 n. A. III. eine Anstellung mit Dotation in Rebenhain erhielt. Dort ist er seit dem Archivar des Baronie - Archivs, und publiziert hin und wieder Entdeckungen, die er in alten Urkunden und Schriftstücken gefunden hat. Seit 28 n. A. III. bekleidet er zudem die Stelle als Magister für heligonische Sprach- und ältere Ereignisgeschichte an der Academia Rei Praeheliotica, Universität zu Idyllie, Tlamana
Magister Arwed
Freier Magister
Magister Belgabor
Magister ex Corenis
Magister Celdrin von Mirador
Magister ex Mechanicus
Magistra Elenor Murk Matras del Vindalor
Freie Magistra und Geweihte des Xurl
Magister Hannes Reichenbach
Magister ex Mechanicus