Academia Rei Praeheliotica: Unterschied zwischen den Versionen

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Magister ex Mechanicus
Magister ex Mechanicus


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Version vom 5. September 2024, 22:18 Uhr

Academia Rei Praeheliotica
Herzogtum Ligonii, Baronie Tlamana
Leiter Rasmus Adastrasus
Fachgebiete
  • Alchimie, Medizin und Pflanzenkunde
  • Archäologie
  • Externa
  • Geographie
  • Grundlagen
  • Mechanik
  • Religionskunde, Sagen und Mythen
  • Schriftenlehre

Die Academia Rei Praeheliotica zu Idyllie (häufig einfach Universität Tlamana genannt) wurde im 2. Xurl des Jahres 28 n.A. III von Baronin Leabell von Tlamana gegründet. Der selbstauferlegte Zweck der Academia ist das Sammeln und Bewahren des Wissens über die Geschichte Heligonias und dessen, was sich darin entwickelt hat. Daher rührt auch ihre umfangreiche Bibliothek. Die Akademie gehört keiner der großen Orden an, jedoch finden sich unter ihren Mitgliedern neben einigen freien Magii mehrere Anhänger des Nexus Corenae und des Ordo Mechanicus. Seit ihrer Gründung wird die Universität vom Magister Dekanus Rasmus Adastrasus geführt.

Die Statuten der Academia

In den Statuten sind die Verfahrensweisen niedergelegt, die es bei einem Studium, einer Lehrtätigkeit, sowie einer Forschungstätigkeit an der Academia oder in deren Auftrage oder Dienste zu beachten gilt. Fernerhin sind hier alle Regelungen, Empfehlungen und Vorschriften aufgeführt, die das Zusammenleben an der Universität, den Empfang von Besuch und alle sonstigen Bereich betreffen. Zusätzliche Hinweise betreffs der jeweiligen Fakultäten können, müssen aber nicht, in den betroffenen Fakultäten ausliegen. Es sei vermerket, dass bei einem schwerwiegenden Verstoße gegen eine dieser Richtlinien der Verbleib der/des Jeweiligen an der Academia durchaus zum Diskurs steht oder auch die forscherische Freiheit und Unabhängigkeit eingeschränkt werden kann. Es sei jedoch auch nicht verschwiegen, dass auch zu beachten sei die königliche Halsgerichtsordnung sowie die Regeln, Gesetze und Vorschriften, die einem jeden durch den Orden, dem er verpflichtet ist, auferlegt sind. Hier nun seien genannt die einzelnen Richtlinien und Regelwerke, denen man sich unterzuordnen hat, ohne Beachtung des Standes oder der Herkunft, soweit nicht ausdrücklich in anderen Vorschriften darauf verwiesen wird.

Über die Zwecke dieser Academia

Der Zwecke der Academia rei Praeheliotica sei zu sammeln und zu bewahren all das Wissen, welches stammt aus den frühesten Zeiten der Gründung und Besiedelung des Gebietes des heutigen Reiches von Heligonia und dessen, was aus diesem Wissen sich hat entwickelt, all dies, was darüber bekannt sei im Lande Heligonia und was werde fürderhin dort hinein getragen von wandernden Gelehrten, Barden, Geschichtenerzählern und all dem anderen Volke, welches aus fernen Ländern zu uns kommet und zu berichten weiß. Es soll keine Unterscheidung gemacht werden ob des Standes, dem der Berichtende angehört. Es soll dabei keine Unterscheidung gemacht werden, ob der Berichtende sei aus dem unsrigen Lande oder ob er aus fremden Landen komme. Wohl soll aber vermerkt werden, ob die berichteten Geschehnisse von ihm daselbst vernommen wurden oder ob er sie nur aus dem Munde Anderer erfahren habe. Es soll auch kein Unterschied gemacht werden ob der Natur der Geschehnisse, die berichtet werden. Seien es nun Dinge, die einen Medicus betreffen oder Dinge, welche für die Ahnenforscher von Interesse seien, all jenes soll vermerkt werden. Es soll aber jenes Wissen auch anderen Gelehrten zur Verfügung gestellt werden, so sie sich würdig erwiesen haben, an all jenen Wundern und Herrlichkeiten, die uns bekannt, teilzuhaben.

Richtlinien, wie mit Werken des Wissens zu verfahren sei

Auf das nichts von dem, was erfahren wurde, verloren gehe, so soll damit folgendermaßen verfahren werden:

1. Es sollen von einem jeden Schriftstück zumindest der Kopien vier angefertigt werden. Dabei soll auf höchste Genauigkeit und Lesbarkeit geachtet werden.

2. Das Original der Schrift - so sie im Besitze der Universität sich befindet - und eine Kopie soll in die Archive der Universität übergehen.

3. Zwei der anderen Kopien sollen an getrenntem Orte verwahret werden, doch auch getrennt voneinander selbst. Diese beiden Orte sollen nur dem Verwalter der Archive und den Personen, denen er verantwortlich ist, bekannt sein.

4. Die vierte Kopie soll übersandt werden an die königliche Bibliothek zu Escandra, auf das auch deren Wissen und Ruhm vermehret werde. Beigefügt seien aber Richtlinien über den Gebrauch der Schrift, über welchen allein zu bestimmen obliegt einem Gremium der Universität von Tlamana.

5. So ein Schriftstück von öffentlichem Interesse sei, so soll eine weitere Kopie erstellt werden, die in der Bibliothek der Universität reisenden Gelehrten und Scriptoren zur Verfügung gestellt werde.

6. Über den Gebrauch der Schriftstücke aus den Archiven soll ein Gremium entscheiden, welches sich mit einem jeden Antrag separat beschäftigen soll, der auf Überlassen eines Schriftstückes in jedweder Form gestellt wird.

Wem die Academia gegenüber verpflichtet ist

Diese Universität wurde einberufen und gegründet durch Baronin Leabell von Tlamana. So sei hier nun festgelegt, dass die Universität nur Baronin Leabell gegenüber schuldig und verantwortlich sind, soweit es die Belange der Universität betrifft. Welche Schuld und Verantwortung ein jeder selbst der Angehörigen der Universität eigenen Lehnsherren oder Ordensmitgliedern gegenüber habe, derlei Dinge mögen nicht die Universität als Universität betreffen. Im Falle eines Konfliktes der Interessen soll ein Kuratorium darüber Entscheidung fällen, wie in dem speziellen Falle verfahren werden soll.

Über das Tragen von Waffen und besonderen Gegenständen

Für das Tragen von Waffen mag die Academia nicht allzuviele Vorschriften erlassen, denn hier im schönen Tlamana herrscht Frieden und auch versteht die hochverehrte Baronin Leabell es, das ihr anvertraute Land blühen und gedeihen zu lassen, so dass es nicht notwendig ist, sich in den Mauern der Universitas zu bewaffnen.

§ 1 Keine Waffe, welche die Länge eines menschlichen Unterarmes überschreite, darf auf dem Gelände der Universitas oder in ihren Räumlichkeiten getragen werden.

§ 2 Diese Waffe soll bei heligonischen Adeligen offen oder in Waffenscheide getragen werden dürfen.

§ 3 Bei Adeligen aus dem Ausland ist ein Waffenband anzubringen.

§ 4 Ausnahmen sind schriftlich und vorab (spätestens am Eingangstor) mit Begründung bei der Universitätsleitung zu beantragen.

Bemerkungen zum Umgang mit Gästen und Institutsfremden - Verhaltenscodex

Ein Jeder soll freundlich begüßet werden. Es soll sich erkundigt werden nach seinem Wohlbefinden, seiner Anreise und dem letzten Orte, an dem er verweilte. Dies sei in kurzer Form neben seinem Namen niedergeschrieben. Ein ausländischer Besucher sei auf die wichtigsten Gesetze Heligonias, die Lex Arcana, sowie auf die Verhaltensregeln auf dem Universitätsgelände hingewiesen. Ein heligonischer Besucher sei auf die Verhaltensregeln auf dem Universitätsgelände hingewiesen. Besonderheiten der Anreisenden sollen ebenfalls schriftlich dokumentiert werden.

Die Fakultäten

Ältere Sprach- und Ereignisgeschichte

Hier soll sowohl der kulturelle als auch der historische Hintergrund unsres Landes beleuchtet werden.

Alchimie, Medizin und Pflanzenkunde

Die Lehre der Tinkturen, Heilmittel, Gifte, deren Anwendung und Herstellung stehen hier im Mittelpunkt der Lehre und Forschung.

Archäologie

Erkenntnis aus dem zu ziehen, was frühere Kulturen an Bauwerken und Ruinen uns hinterlassen haben hat sich diese Fakultät zum Ziele gesetzt.

Externa

Sowohl was sich außerhalb unsers Landes abspielt als auch das, was sich ansonsten nicht zuordnen läßt ist der Gegenstand dieser Fakultät. Hier wird ebenfalls die Organisation und Durchführung von Exkursionen betrieben.

Geographie

Die Lehre von der Struktur, Beschaffenheit und den Schätzen des Bodens wird hier behandelt.

Grundlagen

Hier erlernt Ihr das Handswerkszeug und die Hilfsmittel, die für ein heliosgefälliges Studium vonnöten sind.

Mechanik

Für das Studium, Forschung und Lehre der reinen Mechanik, der Apparatismenmechanik und der Alchimie in der Mechanik ist man hier bestens gerüstet.

Religionskunde, Sagen und Mythen

Die Lehren der Götter und die Sagen und Mythen der Völker werden hier betrachtet.

Schriftenlehre

Die Kunst des Schreibens, Lesens, der Schriften und Schriftzeichen.

Die Räumlichkeiten

Schreibstube

Hier könnt Ihr Botschaften und Mitteilungen an einzelne Magister oder Fachschaften aufgeben. Hier findet Ihr auch eine Sammlung von wichtigen Dokumenten.

Bibliothek

Die Bibliothek der Academia. Ein Ort des Studiums und des Lernens, ausgestattet mit vielen Standartwerken und Artikeln spezieller Thematika.

Raum für Dispute

Wenn es Euch nach Diskussionen über wissenschaftliche Thematika und den Stand der Forschung ist, so seid herzlich eingeladen, daran teilzunehmen.

Der Kartenraum

Um Euch bei Eurer weiteren Reiseplanung zu helfen wurden hier Karten mit empfehlenswerten Reisestrecken ausgehängt.

Die Magister

Magister Adelmus von Angerwalde

Freier Gelehrter in den Diensten von Krator von Rebenhain

Adelmus von Angerwalde wurde im Jahre 4 vor A. III. in Angerwalde geboren. Dieses Städtchen liegt nicht in Heligonia, ist aber nur etwa 40 Meilen westlich der Baronie Rebenhain, jenseits des Jolborn. Mit 15 Jahren ging Adelmus, begünstigt durch eine kleine Erbschaft, in das heligonische Escandra, um dort zu studieren. Für das Arcane kaum zugänglich, entwickelte er besondere Fähigkeiten auf dem Gebiet der heligonischen Mediävistik. Vor allem Sprach- und Schriftgeschichte, aber auch Ereignisgeschichte der älteren Zeit banden seine Energie.

Im Jahre 16 n. A. III. erhielt er seine Demission als Magister Mediävisticus. In den folgenden Jahren verdingte er sich als freier Gelehrter in den verschiedensten Teilen Heligonias, bis er im Jahre 21 n. A. III. eine Anstellung mit Dotation in Rebenhain erhielt. Dort ist er seit dem Archivar des Baronie - Archivs, und publiziert hin und wieder Entdeckungen, die er in alten Urkunden und Schriftstücken gefunden hat. Seit 28 n. A. III. bekleidet er zudem die Stelle als Magister für heligonische Sprach- und ältere Ereignisgeschichte an der Academia Rei Praeheliotica, Universität zu Idyllie, Tlamana

Magister Arwed

Freier Magister

Magister Belgabor

Magister ex Corenis

Magister Celdrin von Mirador

Magister ex Mechanicus

Magistra Elenor Murk Matras del Vindalor

Freie Magistra und Geweihte des Xurl

Magistra Mira Mabignon

Freie Magistra und Geweihte

Magistra Wanda

Freie Magistra und Geweihte

Magister Hannes Reichenbach

Magister ex Mechanicus

Magister Quendan Zauberwacht

Magister ex Mechanicus