Friedrich-Bartolomäus-Atoll

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Lehensbezeichnung des Herzog-Uriel II.-Atolls. Der Status des Lehens wurde im 1. Saarka im Jahre 27 n. A. III im Jolsee- bzw. Kolonialvertrag zwischen dem Fürstentum Thal und dem Herzogtum Ostarien festgelegt. Das zum Fürstentum Thal gehörige Lehen hatte bis zum 1. Saarka im Jahre 32 n. A. III den Status einer Provinz der Baronie Niederlormark mit dem Baron der Niederlormark als Freiherrn des Friedrich-Bartolomäus-Atolls inne. Seit der Neuordnung der Verhältnisse in der ehemaligen Niederlormark liegt die Freiherrenschaft direkt bei Fürst Bartha. Verwalter des Lehens ist seit der Gründung der Ostarier Gouverneur Jens-Hendrik Nilsson. Thal und Ostarien besitzen Einspruchsrechte gegenüber der Lehensverwaltung.