Tavernenrecht
Ob eine Taverne nun Gasthaus, Wirtshaus, Herberge, Schänke oder Pub genannt wird, das liegt am persönlichen Geschmack der Beitreibenden. Es gibt auch durchaus regionale Unterschiede, Vorlieben und Besonderheiten bezüglich der Namensgebung. Jedoch bedarf es immer eines Heliosbriefes, der die Rechte und Pflichten der Wirtsleute regelt.
Grundsätzlich können einzelne oder mehrere Personen eine Taverne nach Ausstellung eines entsprechenden Heliosbriefes eröffnen. Ungelernte Wirtsleute arbeiten dann als Schankwirte und –wirtinnen und sind in ihrem Handeln eingeschränkt. Die Rechte von Wirtsgesellen, Meistern und Meisterinnen sind umfangreicher und erlauben zudem die Übernahme eines Hauses mit Tafernrechten.
Tavernen mit Tafernrechten
Heligonisches Recht und Gesetz sehen vor, dass alle Rechtsträger durch Heliosbriefe legitimiert sein müssen. Normalerweise sind dies heligonische Untertanen, doch es gibt Ausnahmen. Rechtmäßig betriebene Tavernen, Schänken, Gasthäuser oder Herbergen jedweder Art sind an einen eigenen Heliosbrief gebunden, der vom Landesherren ausgestellt wird und unabhängig von den Wirtspersonen besteht. Somit ist die Taverne selbst Trägerin von Rechten, wovon nur die wichtigsten genannt sein sollen:
- Schankrecht
- Herbergsrecht
- Brau- und Brennrecht
- Versammlungsrecht für öffentliche Sitzungen, Gerichtsverhandlungen und Kundgebungen
Da die Tafernrechte an das Gebäude gebunden sind, wird dieses immer sehr gepflegt und in Stand gehalten. Den meist stattlichen Häusern sind die zahlreichen Um- und Anbauten deutlich anzusehen. Sehr prominent gelegen macht oftmals ein schmuckvoller Ausleger auf sie aufmerksam.
Besenwirtschaften und Heckentavernen
Dies sind saisonal geöffnete Tavernen, in denen der Winzer oder die Imkerin die selbst erzeugten Getränkte ausschenken dürfen. Dabei handelt es sich zumeist um Wein, Traubensaft, Meth und honighaltige Getränke. Die Schänke muss sich in unmittelbarer Nähe des Weinbergs oder der Imkerei befinden. Der Zeitraum des Ausschanks darf sich maximal auf vier Monde erstrecken. Der Schankraum darf nur eine begrenzte Anzahl an Sitzplätzen umfassen, diese werden im Heliosbrief festgelegt. Die Küche darf nur kalte und einfache Speisen anbieten.
Die Taverne ist deutlich mit einem Reisigbesen oder einem Bienenstock zu kennzeichnen.
Zurück zum Heligonischen Tavernenführer |