Das Wirtshandwerk: Unterschied zwischen den Versionen

Aus HeliWiki
Zur Navigation springenZur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(11 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
<br>
Wirt zu sein ist - im Gegensatz zu den Zuständen anderenorts - in Heligonia ein ehrbares, in Zünften verfasstes Handwerk. Es ist jedoch auch möglich, eine Taverne ohne eine entsprechende Ausbildung zu führen.


=== Handwerk und Zünfte  ===
Die Betreibenden handeln dann ausschließlich als Zapfwirtinnen und -wirte ohne weitere Rechte und erhalten auch nur den entsprechenden Heliosbrief. Überschreiten die Wirtsleute ihre Kompetenzen, wird ihnen der Prozess gemacht und die Taverne kann geschlossen werden.


Wirt zu sein ist - im Gegensatz zu den Zuständen anderenorts - in Heligonia ein ehrbares, in Zünften verfasstes Handwerk. Die meisten Landesherren machen den Wirtsgesellenheliosbrief zur Voraussetzung für die Eröffnung oder Übernahme einer Taverne. Einen Meisterheliosbrief, der anders als in anderen Handwerkszünften ausschließlich ehrenhalber für besondere Verdienste am Wirtsstand verliehen wird, haben dagegen nur die wenigsten Wirte. Bekannte Meisterwirte sind:
===== Handwerk und Zünfte =====
Die meisten Lehensgeber machen jedoch den Wirtshandwerks-Heliosbrief zur Voraussetzung für die Eröffnung oder Übernahme einer Taverne.


*Härtwig aus Härtwigs Hafen
===== Ausbildung =====
*Knutwig von Arnach
Wer sich einen Wirtshandwerks-Heliosbrief verdienen möchte, muss für mindestens drei Jahre und in wenigstens drei Tavernen als JungwirtIn gearbeitet haben und dies mit einer von den Wirtsleuten geführten Zeugnisrolle nachweisen. Das Schreiben, Lesen und Rechnen sowie Grundkenntnisse der Koch- und Braukunst müssen erlernt werden.
*Lobart und Hieronyma Wechselzweig
*Oswald Osiander
*Prillohner Wunkel
*Raffaele Tutti


<br> Die Wirtszunft erlaubt im Gegensatz zu den meisten anderen Handwerksständen die Zugehörigkeit zu anderen Berufsständen. Nicht wenige Wirte betreiben ihre Gaststätte im Nebenerwerb und sind Winzer, Bäcker, Metzger, Fischer, Händler oder sogar ogedische Geweihte oder ceridische Geistliche. Eine weitere Besonderheit der Wirtszunft ist, dass sie an keinem festen Ort zu finden ist. Regionale Versammlungen werden in allen Tavernen des Reiches abgehalten.  
Nach dreijähriger Berufserfahrung als Wirtsgesellin bzw. -geselle kann die Prüfung zur Meisterwirtin bzw. zum Meisterwirt abgelegt werden. Dies geschieht vor einer der obersten Zunftkammern, die zumeist in den Hauptstädten des Königreichs ansässig sind. Unter den strengen Augen der abgeordnten Zunftmeisterinnen und -meister wird die Prüfung abgenommen und nach erfolgreichem Ablegen in einem schmuckvollen Meisterbrief von der Zunft bestätigt.


<br>
Ein Meisterbrief berechtigt den Besitzenden sein Wissen weiterzugeben an Akademien und zum Ausbilden von weiteren Wirtsgesellinnen und -gesellen.


=== Ausbildung  ===
Zudem erlaubt der Meisterbrief die Zugehörigkeit zu anderen Berufsständen, sofern es die ansässige Handwerkszunft oder Gilde zulässt. Nicht wenige Wirtinnen und Wirte betreiben neben ihrer Gaststätte einen Zu- oder Nebenerwerb als Winzer, Bäcker, Metzger, Fischer, Schmied, Händler oder Stellmacher. Einige sind sogar ogedische Geweihte oder ceridische Geistliche.


Wer sich einen Wirtsgesellenheliosbrief verdienen möchte, muss für mindestens drei Jahre und in mindestens sieben Tavernen als Jungwirt gearbeitet haben und dies mit einer von den Wirten geführten Zeugnisrolle nachweisen. Das Schreiben, Lesen und Rechnen sowie Grundkenntnisse der Koch- und Braukunst müssen erlernt werden, sodann muss binnen eines Jahres rechtmäßig eine Taverne übernommen werden, um den Brief auf Dauer erhalten zu können. Da vor allem die Bedingung der eigenen Taverne nicht immer leicht zu erfüllen ist, bleiben viele Jungwirte für längere Zeit bei ihrem letzten Lehrwirt.
Bekannte Meisterwirtinnen und -wirte sind:


<br>
*[[Pecunia AyBytan]], "Zum geprellten Zecher" bei Ravani


=== Der Tafernheliosbrief  ===
*[[Eckhart Bleiberg]], "Zum Hopfenkontor" in Nordwacht


Heligonisches Recht und Gesetz sehen vor, dass alle Rechtsträger durch Heliosbriefe legitimiert sein müssen. Normalerweise sind dies heligonische Untertanen, doch es gibt Ausnahmen. Rechtmäßig betriebene Tavernen, Schänken, Gasthäuser oder Herbergen jedweder Art sind an einen eigenen Heliosbrief gebunden, der vom Landesherren ausgestellt wird und unabhängig von der Person des Wirts besteht. Somit ist die Taverne selbst Trägerin von Rechten, wovon nur die drei wichtigsten genannt sein sollen:
*[[Luminosus]], "Herberge zur Glitzernden Unke“ in Celvar


*Schankrecht
*[[Mortimer MadUaine]], genannt Meister Mort, "Gwons letzter Halt"
*Herbergsrecht
*Brau- und Brennrecht


<br> Nicht immer werden Tavernen mit beiden Heliosbriefen (Wirtsgesellenheliosbrief und Tafernheliosbrief) betrieben. Der Wirt handelt dann als Zapfwirt. Nur manchmal wird das auffallen und zu Unannehmlichkeiten führen, doch sollte Folgendes bedacht werden: Wer als Wirt eine Taverne ohne Tafernheliosbrief betreibt, handelt als Zapfwirt und riskiert, dass die Zunft seinen Wirtsgesellenheliosbrief einzieht (verzichtet die Zunft jedoch darauf, darf die Taverne betrieben werden). Wer als Wirt ohne Wirtsgesellenheliosbrief eine Taverne betreibt, handelt ebenfalls als Zapfwirt und riskiert, dass der Landesherr den Tafernheliosbrief einzieht (verzichtet der Landesherr jedoch darauf, darf die Taverne betrieben werden). Wenn keiner der beiden Heliosbriefe existiert, kann dem Wirt der Prozess gemacht und die Taverne geschlossen werden, falls die Taverne bei Zunft oder Landesherrn unerwünscht sein sollte.
*[[Oswald Osiander]] aus Betis
 
<br>
 
{| cellspacing="1" cellpadding="12" border="1" align="center"
|-
| '''[[Heligonischer Tavernenführer|Zurück zum Heligonischen Tavernenführer]]'''
|}
 
[[Category:Encyclopedia_Heligoniae]] [[Category:Taverne]]

Aktuelle Version vom 29. November 2024, 13:48 Uhr

Wirt zu sein ist - im Gegensatz zu den Zuständen anderenorts - in Heligonia ein ehrbares, in Zünften verfasstes Handwerk. Es ist jedoch auch möglich, eine Taverne ohne eine entsprechende Ausbildung zu führen.

Die Betreibenden handeln dann ausschließlich als Zapfwirtinnen und -wirte ohne weitere Rechte und erhalten auch nur den entsprechenden Heliosbrief. Überschreiten die Wirtsleute ihre Kompetenzen, wird ihnen der Prozess gemacht und die Taverne kann geschlossen werden.

Handwerk und Zünfte

Die meisten Lehensgeber machen jedoch den Wirtshandwerks-Heliosbrief zur Voraussetzung für die Eröffnung oder Übernahme einer Taverne.

Ausbildung

Wer sich einen Wirtshandwerks-Heliosbrief verdienen möchte, muss für mindestens drei Jahre und in wenigstens drei Tavernen als JungwirtIn gearbeitet haben und dies mit einer von den Wirtsleuten geführten Zeugnisrolle nachweisen. Das Schreiben, Lesen und Rechnen sowie Grundkenntnisse der Koch- und Braukunst müssen erlernt werden.

Nach dreijähriger Berufserfahrung als Wirtsgesellin bzw. -geselle kann die Prüfung zur Meisterwirtin bzw. zum Meisterwirt abgelegt werden. Dies geschieht vor einer der obersten Zunftkammern, die zumeist in den Hauptstädten des Königreichs ansässig sind. Unter den strengen Augen der abgeordnten Zunftmeisterinnen und -meister wird die Prüfung abgenommen und nach erfolgreichem Ablegen in einem schmuckvollen Meisterbrief von der Zunft bestätigt.

Ein Meisterbrief berechtigt den Besitzenden sein Wissen weiterzugeben an Akademien und zum Ausbilden von weiteren Wirtsgesellinnen und -gesellen.

Zudem erlaubt der Meisterbrief die Zugehörigkeit zu anderen Berufsständen, sofern es die ansässige Handwerkszunft oder Gilde zulässt. Nicht wenige Wirtinnen und Wirte betreiben neben ihrer Gaststätte einen Zu- oder Nebenerwerb als Winzer, Bäcker, Metzger, Fischer, Schmied, Händler oder Stellmacher. Einige sind sogar ogedische Geweihte oder ceridische Geistliche.

Bekannte Meisterwirtinnen und -wirte sind:

  • Luminosus, "Herberge zur Glitzernden Unke“ in Celvar