Das Wirtshandwerk: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Zapfwirten und Zapfwirtinnen  ===
Wirt zu sein ist - im Gegensatz zu den Zuständen anderenorts - in Heligonia ein ehrbares, in Zünften verfasstes Handwerk. Es ist jedoch auch möglich, eine Taverne ohne eine entsprechende Ausbildung zu führen.


Nicht immer werden Tavernen ausgebildeten Wirten oder Wirtinnen betrieben. Der Wirt bzw. die Wirtin handelt dann ausschließlich als Zapfwirt ohne weitere Rechte und erhalten auch nur den entsprechenden Heliosbrief. Überschreiten die Wirtsleute ihre Kompetenzen, dann wird ihnen der Prozess gemacht und die Taverne kann geschlossen werden.  
Die Betreibenden handeln dann ausschließlich als Zapfwirtinnen und -wirte ohne weitere Rechte und erhalten auch nur den entsprechenden Heliosbrief. Überschreiten die Wirtsleute ihre Kompetenzen, wird ihnen der Prozess gemacht und die Taverne kann geschlossen werden.


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===== Handwerk und Zünfte =====
Die meisten Lehensgeber machen jedoch den Wirtshandwerks-Heliosbrief zur Voraussetzung für die Eröffnung oder Übernahme einer Taverne.


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===== Ausbildung =====
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Wer sich einen Wirtshandwerks-Heliosbrief verdienen möchte, muss für mindestens drei Jahre und in wenigstens drei Tavernen als JungwirtIn gearbeitet haben und dies mit einer von den Wirtsleuten geführten Zeugnisrolle nachweisen. Das Schreiben, Lesen und Rechnen sowie Grundkenntnisse der Koch- und Braukunst müssen erlernt werden.
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[[Category:Encyclopedia_Heligoniae]] [[Category:Taverne]]
Nach dreijähriger Berufserfahrung als Wirtsgesellin bzw. -geselle kann die Prüfung zur Meisterwirtin bzw. zum Meisterwirt abgelegt werden. Dies geschieht vor einer der obersten Zunftkammern, die zumeist in den Hauptstädten des Königreichs ansässig sind. Unter den strengen Augen der abgeordnten Zunftmeisterinnen und -meister wird die Prüfung abgenommen und nach erfolgreichem Ablegen in einem schmuckvollen Meisterbrief von der Zunft bestätigt.
 
Ein Meisterbrief berechtigt den Besitzenden sein Wissen weiterzugeben an Akademien und zum Ausbilden von weiteren Wirtsgesellinnen und -gesellen.
 
Zudem erlaubt der Meisterbrief die Zugehörigkeit zu anderen Berufsständen, sofern es die ansässige Handwerkszunft oder Gilde zulässt. Nicht wenige Wirtinnen und Wirte betreiben neben ihrer Gaststätte einen Zu- oder Nebenerwerb als Winzer, Bäcker, Metzger, Fischer, Schmied, Händler oder Stellmacher. Einige sind sogar ogedische Geweihte oder ceridische Geistliche.
 
Bekannte Meisterwirtinnen und -wirte sind:
 
*[[Pecunia AyBytan]], "Zum geprellten Zecher" bei Ravani
 
*[[Eckhart Bleiberg]], "Zum Hopfenkontor" in Nordwacht
 
*[[Luminosus]], "Herberge zur Glitzernden Unke“ in Celvar
 
*[[Mortimer MadUaine]], genannt Meister Mort, "Gwons letzter Halt"
 
*[[Oswald Osiander]] aus Betis

Aktuelle Version vom 29. November 2024, 13:48 Uhr

Wirt zu sein ist - im Gegensatz zu den Zuständen anderenorts - in Heligonia ein ehrbares, in Zünften verfasstes Handwerk. Es ist jedoch auch möglich, eine Taverne ohne eine entsprechende Ausbildung zu führen.

Die Betreibenden handeln dann ausschließlich als Zapfwirtinnen und -wirte ohne weitere Rechte und erhalten auch nur den entsprechenden Heliosbrief. Überschreiten die Wirtsleute ihre Kompetenzen, wird ihnen der Prozess gemacht und die Taverne kann geschlossen werden.

Handwerk und Zünfte

Die meisten Lehensgeber machen jedoch den Wirtshandwerks-Heliosbrief zur Voraussetzung für die Eröffnung oder Übernahme einer Taverne.

Ausbildung

Wer sich einen Wirtshandwerks-Heliosbrief verdienen möchte, muss für mindestens drei Jahre und in wenigstens drei Tavernen als JungwirtIn gearbeitet haben und dies mit einer von den Wirtsleuten geführten Zeugnisrolle nachweisen. Das Schreiben, Lesen und Rechnen sowie Grundkenntnisse der Koch- und Braukunst müssen erlernt werden.

Nach dreijähriger Berufserfahrung als Wirtsgesellin bzw. -geselle kann die Prüfung zur Meisterwirtin bzw. zum Meisterwirt abgelegt werden. Dies geschieht vor einer der obersten Zunftkammern, die zumeist in den Hauptstädten des Königreichs ansässig sind. Unter den strengen Augen der abgeordnten Zunftmeisterinnen und -meister wird die Prüfung abgenommen und nach erfolgreichem Ablegen in einem schmuckvollen Meisterbrief von der Zunft bestätigt.

Ein Meisterbrief berechtigt den Besitzenden sein Wissen weiterzugeben an Akademien und zum Ausbilden von weiteren Wirtsgesellinnen und -gesellen.

Zudem erlaubt der Meisterbrief die Zugehörigkeit zu anderen Berufsständen, sofern es die ansässige Handwerkszunft oder Gilde zulässt. Nicht wenige Wirtinnen und Wirte betreiben neben ihrer Gaststätte einen Zu- oder Nebenerwerb als Winzer, Bäcker, Metzger, Fischer, Schmied, Händler oder Stellmacher. Einige sind sogar ogedische Geweihte oder ceridische Geistliche.

Bekannte Meisterwirtinnen und -wirte sind:

  • Luminosus, "Herberge zur Glitzernden Unke“ in Celvar