Königreich Heligonia
Königreich Heligonia | |
---|---|
Hauptstadt | Escandra |
Herrscher | König Helos Aximistilius III |
Fläche | 585.787 Meilen2 |
Einwohner | 446.200 |
Lehen |
Geographie und Bevölkerung
Im südlichen Teil der Mittellande liegt das Königreich Heligonia. Die Grenzen des Reiches sind im Norden die Drachenzinnen über die eine Paßstraße ins Reich Nuremburg führt. In den Drachenzinnen entspringt auch der größte Strom des Reiches: der Jolborn. Er bildet gleichzeitig im Westen die natürliche Grenze zum Königreich Dracconia. Die Jolsee stellt die südliche Grenze Heligonias dar. Der Schlangenkamm grenzt den unteren Teil gegen die Wilde Lande ab. Die obere Ostgrenze jedoch verläuft in noch unerforschtem Gebiet. Vermutlich liegt dort das Sagenhafte Elfenreich, das in die Wilde Lande übergeht. Heligonia wird von vielen Geschöpfen und Kreaturen bevölkert. Nur der untere Teil des Reiches gehört der menschlichen Rasse, die einst über die Jolsee ins Land drangen. Im Nordosten Heligonias, im Parimawald, soll eine humanoide Rasse, die sich Quez-Seletan nennt, ihr Unwesen treiben. Nur wenige Augenzeugen haben sie jemals gesehen und die Berichte über sie sind unterschiedlich und verworren. Der zweite große Strom des Landes ist der Brazach. Sein Quellgebiet konnte noch nicht erforscht werden. Vermutlich liegen dort die Städte und Bingen des legendären Zwergenreiches Doromanosch.
Politik
Die Herrscher der einzelnen Landesteile sind auf den ersten Blick weitgehend frei in ihren Entscheidungen, aber über ihren Heliosbrief dem König stets Rechenschaft und Gehorsam schuldig. Der König verfolgt zur Zeit eine Politik, die die Kultur Heligonias und die Kommunikation innerhalb fördern soll. Außerdem sollen die unbesiedelten Gebiete im Norden erkundet werden, was eine Welle von Pionieren und Siedlern ausgelöst hat. Der Kontakt zum Ausland beschränkte sich während der letzten Herrschaftsperioden auf das Nötigste, König Helos Aximistilius III jedoch hegt Absichten, auch hier die Verständigung zu fördern. Heligonia ist ein Land, das keinen großen Krieg anstrebt, sondern seine Ziele durch Politik und Diplomatie zu erreichen sucht.
Gründung
Die offizielle Gründung des Königreiches Heligonia fand im Jahre 469 v.A.III statt. Zwar ist Heligonia seit ungefähr 700 Jahren besiedelt, jedoch bestand das Reich nur aus willkürlich ausgerufenen Baronien und Vogteien. Reichsgründer König Helos Corenus I gelang es das Reich zu einigen und zu befrieden. Seit dieser Zeit erhielt jeder König den Beinamen Helos.
Bevölkerung
Die Bevölkerung des zivilisierten Teiles Heligonias beschränkt sich auf Menschen. Weiter im Norden befinden sich Ansiedlungen von Nichtmenschen, wie den Elfen, Zwergen und den Quetz-Seletan. Im Menschenreich sind solche fast nie anzutreffen. Nichtmenschen ziehen oft die Tarnung vor, worin auch begründet liegt, daß kaum ein Bürger Heligonias je z.B. einen Elfen gesehen hat und daß diesen oft Mißtrauen oder Ehrfurcht als Reaktion begegnet.
Steuern und Zölle
Die Besteuerung innerhalb des Landes hängt von den Regenten der Landesteile ab, die Abgaben an den König werden durch die einzelnen Heliosbriefe speziell geregelt. Zölle variieren ebenfalls, Binnenzölle sind durchaus gebräuchlich, besonders gegenüber und in Darian, wo sie im Gegensatz zum restlichen Land recht hoch sind. Einzelfälle sind hier freie Reichsstädte wie Betis oder Hafenstädte wie Marola. Gegenüber Dracconia und Nuremburg werden die Zölle vom König kontrolliert und sind in letzter Zeit ausgewogen und dem Handel vorteilhaft geartet.
Gesetzgebung
Grundlage aller Gesetze ist die Königliche Halsgerichtsordnung. Diese wurde von König Helos Corenus I verfaßt und ist mit vielen Ergänzungen bis heute gültige Grundlage in allen Rechtsfragen. Die Machtausübung erfolgt durch die sogenannten Helios-Briefe. Diese Briefe werden vom herrschenden König erteilt. Der Inhaber eines solchen Briefes bekommt bestimmte Rechte, die darin exakt beschrieben werden, erteilt. Manchmal ist der Helios-Brief nur für die darin erwähnte Person oder Personengruppe gültig, in anderen Fällen jedoch wird nur erwähnt, daß der Inhaber des Briefes über gewisse Rechte oder Titel verfügen kann. So besitzen alle Inhaber von Adelstiteln oder Ländereien einen Brief, der auch an Familienmitglieder weitergegeben oder vererbt werden kann. Ebenso betroffen sind Handwerksgilden, Beamte, Händler etc. Der König ist jedoch jederzeit in der Lage einen bereits erteilten Helios-Brief ohne Angabe von Gründen wieder einzuziehen.