Sigmann von Arnach
Der namhafte heliosgeweihte Sigmann von Arnach, geboren im Jahre 210 vor Aximistilius III. als erster Sohn von Arl von Arnach, war in den Jahren 174 bis 141 vor Helos Aximistilius III. Baron der Baronie Arnach im Herzogtum Ostarien.
Nach Sigmanns Tod hat sich in Arnach aus der Erinnerung an seine Herrschaft für ihn der Beiname "der Richter" verbreitet.
Leben und Wirken
Grund dafür ist seine Reform der Arnacher Rechtsprechung. Sigmann setzte alle bislang erlassenen Gesetze Arnachs außer Kraft und legte lediglich einige Bedingungen fest, wie etwa das Arnacher Verständnis von Freiheit und Angehörigkeit, das innere Lehens- und Ständerecht, Ordnung und Befugnisse der Rechtsprechung des Adels und seiner Beauftragten sowie die Rolle der Heliosgeweihten. Sigmann wollte, dass nach Verbrechen, im Streit oder im Zweifel alle Entscheidungen und Urteile von den jeweils Befugten (in den meisten Fällen die Vogteien oder das Haus Arnach) für jeden Rechtsfall einzeln zu befinden, zu entscheiden, zu begründen und mit Sorgfalt zu archivieren seien, so dass man durch das Studium der vorangegangenen Urteile zu einem weisen Ratschluss kommen möge. Sigmann hat in den 33 Jahren seiner Herrschaft fast alle Urteile selbst gefällt, so dass die ihm nachfolgenden Richter zahlreiche wohlbegründete und einheitlich dokumentierte Entscheidungen als Grundlage nutzen können. Sigmanns Rechtsverständnis wird in Arnach bis heute als Zugang zu universal-individueller Gerechtigkeit und Freiheit vom Gesetz (von dem man sagt dass es "keinen Namen kennt und niemals einen Menschen sehen kann") verstanden.
Auch in der höchst komplizierten Entstehungsgeschichte der Ostarischen Bürokratie spielen Sigmanns Archivierungsmethoden eine wichtige Rolle, sie sind bis heute Pflichtbestandteil aller Ausbildungen im Archiv- und Registraturwesen.
Vorgänger | Baron von Arnach | Nachfolger |
174 bis 141 v. A. III |
Yngli und Nella von Arnach |